Die Arbeit im Standesamt wird meistens vor allem mit Trauungen verbunden. Doch zum Standesamt zählen noch viele weitere Aufgaben, die umfangreiche Rechtskenntnisse, zum Teil auch im ausländischen Recht voraussetzen. Aufgrund dieser hohen Spezialisierung der Standesbeamtinnen und Standesbeamten ist eine hausinterne Vertretung in Urlaubs- oder Krankheitsfällen oftmals nicht möglich. Wie in fast allen Kommunen stellte sich die Frage der Vertretungsregel auch in Langenselbold. Deshalb hat der Erste Stadtrat aus Langenselbold, Matthias Mücke, das Gespräch mit Bürgermeister Michael Göllner (Hammersbach) und Bürgermeister Andreas Hofmann (Ronneburg) gesucht. Ziel war es, auch Langenselbold in die bestehende Kooperation zwischen Hammersbach und Ronneburg einzubinden. Das ist schon mit Blick auf die räumliche und personelle Organisation für alle Beteiligten sinnvoll. Nach den notwendigen Vorbereitungen und Beschlussfassungen in den politischen Gremien der drei Kommunen konnte nun eine Vereinbarung unterzeichnet und die erweiterte Zusammenarbeit begonnen werden.
Foto: Bürgermeister Hofmann, Bürgermeister Göllner und Erster Stadtrat Mücke nach Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung.
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