Asylbewerber: Kommunen brauchen mehr Unterstützung

Langenselbold
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

In Langenselbold wurden die bereits vorhandenen Flüchtlinge durch die Selbolder gut aufgenommen und von Politik sowie den Angestellten der Verwaltung, sofern möglich bei allen Fragen und Problemen unterstützt, erklärt die FDP in einer Pressemitteilung.



Darüber hinaus habe sich ein privater Unterstützerkreis gebildet und mache hervorragende Arbeit.

Weiter schreiben die Liberalen: „In dieser Stadt ist es keine einfache Pflichtaufgabe sondern ein Anliegen die Asylflüchtlinge willkommen zu heißen. Es ist ausdrücklich eine wichtige humanitäre Aufgabe, Menschen, die Elend, Krieg, Gewalt und Flucht erfahren haben, aufzunehmen. Aufgrund der weiteren Zuweisung durch den Main-Kinzig-Kreis in diesem Herbst werden neue Unterbringungsmöglichkeiten innerhalb der Gemeinde notwendig. Eine gesetzliche Pflichtaufgabe, die unsere Gemeinde im Sinne der „humanitären Aufgabe“ gerne nachkommt. Aber trotz aller Bereitschaft den Flüchtlingen aus Kriegs und Krisengebieten eine Übergangsheimat zu bieten und sie in unsere Stadt zu begrüßen, müssen die Stadt grade als Rettungsschirmkommune die hierdurch finanziellen Fragen im Auge behalten. Aufgrund immer weniger Städtischen Wohnraums wird nunmehr die Unterbringung von neu zugewiesenen Asylbewerbern immer schwerer und bei nötigen Anmietungen von Privat oder Wohncontainern auch kostenintensiver. Zum Glück konnte die Stadt eine alternative zu der Notlösung Wohncontainer finden."

Die steigende Zahl von Asylbewerbern und Flüchtlingen überfordere zwischenzeitlich viele Städte und Gemeinden. „Wir stehen zu unserer Verpflichtung, Menschen zu helfen, die bedroht und verfolgt werden. Allerdings müssen Bund und Länder den Kommunen die mit der Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge entstehenden Kosten vollumfänglich erstatten“, erklären die Langenselbolder Liberalen. Wegen der ständig steigenden Flüchtlingszahlen im Main-Kinzig-Kreis solle die Landesregierung endlich die Kosten für deren Unterbringung, Versorgung und Betreuung deckend übernehmen.

In einem kürzlich gefassten Kreistagsbeschluss, welcher zwar die Bundes- und Landesregierung auffordert, dem Kreis alle Kosten für die Unterbringungen und Versorgung von Asylanten und Flüchtlingen zu erstatten, sei aber leider versäumt worden, die Kette bis zum letzten Glied zu verlängern und auch die dringende Kostenfrage für die Kommunen zu klären. Die Pauschale, welche der Kreis den Kommunen zugestehe, sei alles andere als kostendeckend. Diese Pauschale werde allerdings pro Flüchtling nur für zwei Jahre gezahlt. „Die Menschen bleiben aber oft viel länger hier“, so der FDP Stadtverordnete Rainer Lamprecht. Die Langenselbolder Politik muss den Kreis nachtrüglich auffordern den Städten und Gemeinden ebenfalls vollumfänglich ihre Kosten zu erstatten. Schließlich kämen die Kommunen für Dinge auf, die ihnen per Gesetz übertragen worden seien.

Asyl zu gewähren, sei eine staatliche Aufgabe und könne nicht auf die Kommunen abgewälzt werden. Die Länder seien gefordert, den Kommunen die mit der Unterbringung und Versorgung verbundenen Kosten vollumfänglich zu erstatten, erklärt Sack. Er fordert Land und Bund auf, ihren Verpflichtungen nachzukommen. Die Kommunen seien bei den Kosten für die Versorgung der Flüchtlinge schon seit Jahren unterfinanziert: „Kommunen haben die Grenzen der Belastbarkeit erreicht.“

Bei der künftigen Verteilung der Flüchtlinge sei auf mögliche Überforderungen einzelner Städte und Gemeinden Rücksicht zu nehmen. Bisher wurden den kreisangehörigen Kommunen für die Unterbringung nur Pauschalbeträge erstattet, die bei weitem nicht auskömmlich sind. Durch die stark ansteigenden Asylbewerberzahlen werden freie Ressourcen in den Kommunen knapp. Die Anmietung von Mieträumen zu höheren Preisen oder die Errichtung von Gemeinschaftsunterkünften mit hohen Investitionskosten sind die Folge.

Die steigende Zahl von Asylbewerbern bedeute für manche Städte in Hessen eine enorme Herausforderung. Viele Kommunen seien überfordert, nicht nur mit der Zahl der unterzubringenden Personen, sondern auch mit den Kosten. Die Aufwendungen für Flüchtlinge würden die Handlungsspielräume der Kommune derart einengen, dass schnell gehandelt werden muss. Der Main-Kinzig Kreis stehe nach Ablauf der pauschalen Erstattung komplett  in der finanziellen Verantwortung für eine vom Bund grundsätzlich den Ländern zugewiesene Aufgabe, die mit dem Landesaufnahmegesetz auf die Kommunen delegiert wurde.

Nach dem Konnexitätsprinzip habe der Main-Kinzig-Kreis die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylsuchenden als Auftrag vom Bundes- und Landesgesetzgeber übernommen. Es handele sich unstreitig um eine Pflichtleistung. Der Kreistag werde aufgefordert, zur vollständigen Erstattung der den Kommunen entstehenden Kosten für die Unterbringung gemäß den gesetzlichen Richtlinien zu sorgen. Der Kreisausschuss seinerseits bediene sich zur Umsetzung seiner Verpflichtung der Kommunen und nutze sein Recht der Zuweisung an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden gem. dem Landesaufnahmegesetz (§ 2 LAG). Die Kostenträgerschaft verbleibe jedoch beim Landkreis.

Das Land werde aufgefordert, die von ihm zu erstattenden Pauschalbeträge pro Flüchtling „anzupassen“. Die meisten Menschen kämen aus Ländern wie Serbien, Tschetschenien, Somalia, Eritrea, Syrien, Pakistan und Afghanistan. Humanität sei das oberste Gebot. Der Streit um die Finanzierung der Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen dürfe nicht zu einem Signal für mangelnde Hilfsbereitschaft oder für parteipolitisch motivierte Kämpfe werden.

Da die Kostenträgerschaft für die Unterbringung beim Landkreis verbleibe und den Kommunen zunehmend hohe Defizite entstünden, müsse eine Umstellung von der geringen Pauschalerstattung zu einer vollständigen Kostenerstattung an die kreisangehörigen Kommunen erfolgen. Andernfalls bestehe die Gefahr, dass in den Kommunen freiwillige Leistungen weiter zurückgefahren, wichtige Investitionen verschoben, Gebühren oder auch laufenden Defizite massiv erhöht werden müssten. Solche Diskussionen könnten allerdings schnell zum Nährboden für ausländerfeindliche Parolen werden. In den Kommunen werde ohnehin der größte Teil der Integrationsleistung bewältigt, wie Sprachkurse, ehrenamtliche Betreuung, Kinderbetreuung, etc. Insoweit dürfe es bei der klaren Rechtslage nicht zu einer weiteren Kostenverlagerung der Unterbringungskosten auf Kommunen kommen. Die finanziellen Herausforderungen seien von Bund und Land zu klären und dürften nicht einseitig zur Belastung der Kommunen führen. Sonst bestehe die Gefahr einer Einschränkung der Hilfs- und Integrationsbereitschaft, wenn die Aufwendungen gegeneinander aufgerechnet werden würden.

„Das sind Menschen, die unserer Hilfe bedürfen und die uns willkommen sind“, betont der FDP Vorsitzende Christof Sack abschließend.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

online werben

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

vogler banner

Anzeige

vogler banner

Anzeige

Online Banner 300x250px MoPo 2