Windkraftnutzung sachlich diskutieren

Linsengericht
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Anlässlich der Aktuellen Stunde zur Windkraft in der jüngsten Kreistagssitzung erinnern die Linsengerichter Grünen an die Grundsätze kommunalpolitischer Arbeit.



Politiker in Gemeindevertretungen, Kreistagen und Landtagen sind in erster Linie ihrem Gewissen und ihrer Interpretation des Bürgerwillens verpflichtet. In Parteien, Fraktionen und auf der Grundlage von gemeinsamen Positionen bilden sich Mehrheiten, die Beschlüsse herbeiführen, die von den Verwaltungen umgesetzt werden. Die Mitwirkung an diesen Entscheidungen setzt in der Regel ein Mandat voraus. Bürger ohne dieses Mandat können ihre Meinung allerdings als Ausdruck des Bürgerwillens in die Diskussion einbringen. Zudem stehen immer auch juristische Wege offen und das Instrument des Bürgerbegehrens kann Entscheidungen der Gremien nachträglich zu Fall bringen.

In der Aktuellen Stunde war nun viel von Doppelzüngigkeit, Heuchelei und von der Missachtung des Bürgerwillens die Rede. Denn einige Politiker sehen offenbar eine Pflicht zur gremiengebundenen Verantwortung, die zu wechselnden Sichtweisen führt. Sie vertreten die Bürger derzeit in unterschiedlichen politischen Konstellation in Kommunen, Kreis und Land. Worauf es in diesen Fällen ankommt, ist eine sachgerechte Argumentation, die die jeweiligen Zuständigkeiten berücksichtigt. Landrat Erich Pipa hat in der Aktuellen Stunde zurecht auf die Zuständigkeit der Kommunen für die Nutzung der kommunalen Flächen hingewiesen. Auf privaten Flächen oder Staatswald sind die Einflussmöglichkeiten der Kommunen dagegen begrenzt.

Derzeit werden Windkraftprojekte auf diesen Flächen in der Regel im Zuge eines festgelegten Verfahrens vom Regierungspräsidium genehmigt. Sollte der Regionalplan Windkraft Vorrangflächen für Windkraft ausweisen, so heißt das zunächst mal nur, dass Windkraftanlagen auf den anderen Flächen nicht mehr genehmigt werden. Das Streichen von Flächen oder die Auswahl geringerer Flächen in einem Flächennutzungsplan muss - unabhängig von politischen Vorgaben wie dem 2%-Ziel - sachgerecht und nachvollziehbar begründet werden, sonst ist die Planung juristisch angreifbar (Verhinderungsplanung).

Linsengericht ist in der Frage der Windkraftnutzung einen Weg gegangen, der die Verantwortung der kommunalen Politiker und die Berücksichtigung des Bürgerwillens im Rahmen einer Befragung gut miteinander verbunden hat. Zunächst wurden die Potentiale für erneuerbare Energie auf Initiative der Bürgerliste vorgestellt. Dann haben SPD und Grüne die Dokumentation der betroffenen Naturräume beauftragt. Alle Fraktionen haben die inhaltliche Diskussion mit der Bürgerinitiative geführt und die Anregung der CDU zu einer Bürgerbefragung unterstützt.

Diese harmonisch klingende Zusammenarbeit wurde allerdings in einem Klima fortlaufender unsachlicher Angriffe seitens einiger Windkraftgegner mühsam erreicht. Letztlich hat sich eine Mehrheit von rund 60% gegen eine Minderheit von 40% durchgesetzt, die als Naturzerstörer, Interessenvertreter der Windkraftlobby und letztlich als „Ungläubige“ gegenüber der reinen Lehre der Windkraftgegner verurteilt wurden. In diesem Klima haben sich auch Menschen wohlgefühlt, die ihre Angriffe nun auch auf Kreisebene fortsetzen und die Grünen mit Krebsgeschwüren und Verfassungsfeinden gleichsetzen.

Doch wem gehen diese Menschen auf den Leim? Gegründet wurde die Bürgerinitiative Windkraft im Einklang mit Mensch und Natur von einem Consultant für Emissions- und Prozessmesstechnik. Also jemandem, der sich berufsmäßig mit der Messung von Abgasen von Verbrennungsanlagen wie zum Beispiel Kohlekraftwerken beschäftigt. Dies ist eine verdienstvolle Tätigkeit, ohne die wir die schädlichen Folgen der Kohleverstromung nicht kennen würden. Doch lässt sich ein gewisses Interesse eines Abgasspezialisten am Erhalt von Kohlekraftwerken nicht leugnen. Ein weiterer prominenter Vertreter der Bürgerinitiative hat nun eine Ortsgruppe der AfD gegründet. Aus dieser Partei kommt die Forderung nach einer Rückkehr zur Atomkraft. Die straff organisierte Propaganda der Bürgerinitiative erinnert insofern an eine Marketingkampagne der konventionellen Energieversorger. Deren Interessen sind nicht zwingend die der Bürger.


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