Einkaufen ohne Kohle: 36-jährige Betrügerin verurteilt

Linsengericht
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Teures Parfüm, schicke Klamotten und neue Möbel: Eine 36-Jährige aus Linsengericht wollte von ihrem Lebensstandard anscheinend nicht abweichen, obwohl sie mit ihrem Lebensgefährten, der bislang ihre Rechnungen beglich, längst nicht mehr zusammenlebte.



Mangels eigener Einnahmequellen bezahlte sie die Ware teilweise mit der nicht ausreichend gedeckten EC-Karte ihrer Tochter oder legte gefälschte Überweisungsträger vor. 30 bis 40 Straftaten sollen sich in den vergangenen Jahren angesammelt haben, „die Spitze des Eisberges“, so Strafrichterin Petra Ockert, wurde jetzt im Amtsgericht Gelnhausen verhandelt.

Wie in solchen Verfahren üblich, wurden zahlreiche „kleinere“ Taten vorläufig eingestellt, für eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung plus eine Geldauflage von 600 Euro blieb aber schon bei einer Verhandlung im April 2013 im Amtsgericht Hanau genug übrig. Zuvor hatte sie in zwei Hanauer Geschäften Parfüm und Kosmetik für insgesamt über 700 Euro eingekauft und nur wenige Minuten später die Ware wieder umgetauscht. In den Verpackungen befanden sich dann allerdings nicht mehr die gekauften, sondern bereits gebrauchte Artikel.

Zwölf unbezahlte Einkäufe waren jetzt in der Verhandlung im Amtsgericht Gelnhausen angeklagt, unter anderem hatte sie sich mit ihrer ungedeckten EC-Karte in einem Modegeschäft in Gründau und in einem Möbelhaus in Hanau „bedient“. Besonders gern shoppen ging sie anscheinend auch in Fulda: Dort hatte sie sich in einem Geschäft für über 6.400 Euro Klamotten zusammengestellt und verließ anschließend den Laden, um angeblich bei einer Bank den Betrag zu überweisen. Tatsächlich kam sie mit einem Überweisungsträger zurück und erhielt im Gegenzug die Kleidungsstücke, das Geld landete allerdings nie auf dem Konto des Modeladens. Zu den geschädigten Unternehmen gehören in den diesmal angeklagten Fällen auch ein Baumarkt in Gelnhausen und ein Supermarkt in Rodenbach.

In der Verhandlung legte sie jetzt ein Geständnis ab, was sie vermutlich vor dem Gang ins Gefängnis rettete. Auch angesichts ihrer drei Kinder waren Gericht und Staatsanwaltschaft zu einem juristischen Kunststück bereit: Ein Teil der jetzt angeklagten Taten wurden eingestellt, mit dem Rest wurde mit den bereits in Hanau verurteilten Fällen eine Gesamtstrafe gebildet. Das Ergebnis: Die Linsengerichterin, die inzwischen weggezogen ist, wurde zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem muss sie weitere 600 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen und bekommt einen Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Das Urteil ist rechtskräftig.


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