Da die desinfizierende Wirkung des Chlors erst in etwa eins bis zwei Tagen einsetzt, empfiehlt das Gesundheitsamt in diesem Zeitraum zur Zubereitung von Speisen und Getränken sowie zum Zähneputzen nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser zu verwenden. Die Nutzung des Wassers zur Toilettenspülung, zum Hände- oder Wäschewaschen sowie zum Baden und Geschirrspülen sei unbedenklich. Personen mit einer Chlorallergie und Säuglinge mit Flaschennahrung sollten bis zur Aufhebung der zusätzlichen Desinfektion auf abgepacktes Wasser ausweichen. Für Aquarien sei das gechlorte Wasser nicht geeignet. Das Gesundheitsamt will das Ende der Chlorung unverzüglich mitteilen.
Rückfragen zum Versorgungsgebiet und der Wasserbehandlung können Betroffene an die Stadtwerke Gelnhausen als Betreiber der Wasserversorgung in Großenhausen und Lützelhausen richten. Rückfragen zu medizinischen Fragen nimmt das Gesundheitsamt, Telefon 06051/8514365 entgegen.
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