CDU will Rücklagen auflösen: „Wir sind Anwalt der Bürger“

Linsengericht
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Die Bürger haben nach Auffassung der CDU Linsengericht Anspruch auf die Rückerstattung zu viel erhobener Abwassergebühren und Müllgebühren.



„Es geht nicht an, dass Rücklagen gebildet werden und dadurch die Bürger mehr als nötig zahlen müssen“, so Joachim Schmidt, Vorsitzender der CDU-Fraktion im Linsengerichter Parlament. Seine Fraktion und die gesamte CDU verstünden sich als Anwalt der Bürger und fordert mit einem Antrag zu den Haushaltsberatungen für den Doppelhaushalt 2015/2016 die Auflösung der Rücklage und damit die Rückerstattung von etwa 1,7 Mio € (Stand 31.12.2014) an die Linsengerichter. Der drei Punkte umfassende Antrag der CDU, über den in der kommenden Gemeindevertretung beraten und beschlossen werden soll. Der Gemeindevorstand wird aufgefordert eine Neukalkulation der Abwassergebühren vorzunehmen, was aus Sicht der CDU eine Gebührensenkung zur Folge haben muss. Die bereits aufgelaufene Rücklage in Höhe von 1,7 Mio. € zum 31.12.1014 sind innerhalb der kommenden 3 bis 5 Jahre auszugleichen und den Bürgerinnen und Bürgern damit zurückzugeben. Schließlich soll die neue, geminderte Abwassergebühr spätestens zum 1.1.2016 in Kraft treten. Dies gelte auch für die 170.000 € bei den Müllgebühren. Von Gebührengerechtigkeit könne im Bereich der Abwassergebühren nicht mehr die Rede sein, so der Tenor aus der CDU-Fraktion, die diesen Umstand nicht länger bereit ist hinzunehmen. Würde der Antrag abgelehnt werden, wachse die Rücklage bis Ende 2016 auf deutlich über 2 Mio. €. „Die Bürger haben Anspruch auf gerechte Gebühren und der Gebührenhaushalt muss gemäß gesetzlicher Vorgaben ausgeglichen sein“, so die CDU.

Außerdem führt die CDU Klage darüber, dass Beschlüsse ignoriert und einfach nicht umgesetzt werden. So geschehen bei den Müllgebühren. Die Beschlusslage im September 2013 in Gemeindevertretung und Haupt u. Finanzausschuss war eindeutig. Im Beschluss des Gemeindeparlaments hieß es seinerzeit: „Der Gemeindevorstand wird aufgefordert die Rückzahlungen des Main-Kinzig-Kreises zur Papiereinsammlung und die angesammelten Mehreinnahmen der Müllgebühren jährlich im Rahmen eines Abschlagsverfahrens zurückzuerstatten“. Gemacht wurde dies für 2014 allerdings für das Jahr 2015 nicht. Warum, fragen sich die Mitglieder der CDU-Fraktion, die der Meinung sind, dass die Bildung von Rücklagen weder nötig noch zulässig ist. Auch für die zu viel erhobenen Müllgebühren fordert die CDU eine Verrechnung und Auflösung der Rücklage.

Beim Abwasser war vor den letzten Landtagswahlen durch die damalige Umweltministerin Lucia Puttrich die Vorgabe, Rücklagen für Kanal-Untersuchungen und unabwendbare Reparaturen für und bei den Hausanschlüssen zu bilden, zurückgenommen. Diese Rücklage müsse jetzt unbedingt und dringend aufgelöst werden. Es handele, sich dabei um Gelder des Steuerzahlers der ohnehin künftig durch höhere Grundsteuern zur Kasse gebeten werde. Offensichtlich bedürfe es des Antrags der CDU-Fraktion, um die Bürger zu entlasten sowie um Gebührengerechtigkeit herzustellen. Die CDU jedenfalls hofft auf eine breite Unterstützung für ihre Anträge bei den Haushaltsberatungen in der Gemeindevertretung so zum Abschluss CDU – Fraktionsvorsitzender Joachim Schmidt.


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