Streit nach Blechschaden eskaliert

Eidengesäß
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„Warum streiten sich zwei erwachsene Männer wegen so einem Blechschaden?“, fragte die Richterin und versuchte mehrfach in der Verhandlung im Amtsgericht Gelnhausen, eine einvernehmliche Lösung zwischen den beiden Herren aus Linsengericht zu finden.

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gerichtVergeblich: Ein wegen Körperverletzung angeklagter 58-Jähriger plädierte auf Notwehr, sein als Nebenkläger auftretender 63-jähriger „Widersacher“ forderte über seinen Anwalt unter anderem ein Schmerzensgeld. Die Autos der beiden Linsengerichter waren im Januar 2014 im Ortsteil Eidengesäß kollidiert, anschließend entwickelte sich eine Auseinandersetzung, bei der jeweils der eine vom anderen verletzt worden sein will. Der Schaden an den beiden Pkw: zirka 500 Euro.

Unstreitig ist, dass der Angeklagte am 16. Januar 2014 gegen den Wagen des 63-jährigen Linsengerichters fuhr, der gerade vor dessen Hofeinfahrt angehalten hatte, um eine Person aussteigen zu lassen. Der 58-Jährige gestand bereits am Unfallort seine Schuld an dem so genannten „Parkrempler“ ein, beide Parteien machten Fotos von den Schäden an den Fahrzeugen. Danach begann der Streit: Der Angeklagte wollte schnell weg zu einem Arzttermin, der 63-Jährige pochte auf eine umfangreiche Unfallaufnahme, weil er mit einem Dienstwagen unterwegs war.

Obwohl sich alle Prozessbeteiligten die Aufnahmen einer Überwachungskamera anschauten, die die Hofeinfahrt filmte, blieb das Tatgeschehen zunächst unklar: „Der ist wie ein Bulle auf mich zugestürmt“, will der Angeklagte dabei eine Verletzung an der Lippe davon getragen haben und sich mit einem Schlag ins Gesicht gewehrt haben. „Das war Notwehr“, erklärte er mehrfach in der Verhandlung. Die Schilderung des 63-Jährigen: Der Angeklagte habe ihn mit seinem Handy gefilmt, er hielt seine linke Hand vor die Linse und bekam dann vom Angeklagten einen Faustschlag ab. Entsprechende Atteste, wo nach er ein so genanntes „Brillenhämatom“ davon trug, legte er dem Gericht vor.

Die Richterin machte den Vorschlag, gegen eine Schmerzensgeld-Zahlung in Höhe von 600 Euro des Angeklagten an den Nebenkläger das Verfahren einzustellen. Allerdings forderte der 63-Jährige zudem die Übernahme der Kosten für seinen Anwalt, worauf sich die Prozessbeteiligten nicht einigen konnten. Deshalb geht es jetzt weiter: Zu einem neuen Verhandlungstermin sollen die Polizeibeamten geladen werden, die nach dem Streit alarmiert wurden, außerdem soll ein Sachverständiger ein Gutachten über die Videos der Überwachungskamera und des Handys anfertigen, weil der 63-Jährige eine Manipulation vermutet. Immerhin: Der Unfallschaden wurde von der Versicherung des Angeklagten inzwischen beglichen, die jetzt entstehenden Kosten werden diese 500 Euro aber deutlich überschreiten.


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