Autodieb zweimal erwischt und wieder laufen gelassen

Linsengericht
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Es war die letzte Chance für einen 28-Jährigen aus Linsengericht – und er hat sie nicht genutzt. Im Amtsgericht Gelnhausen wurde der mehrfach vorbestrafte Mann wegen fünf Autodiebstählen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Da er nur auf Bewährung auf freiem Fuß war, droht ihm nun sogar ein deutlich längerer Aufenthalt im Gefängnis.



gerichtObwohl der Linsengerichter in der Verhandlung einen unscheinbaren und einsichtigen Eindruck machte, war seine Vorgehensweise äußerst professionell. Am 1. Dezember 2014 verschaffte er sich um kurz nach Mitternacht mit einem so genannten „Polenschlüssel“ Zugang zu einem im Freigerichter Ortsteil Somborn geparkten VW Golf. Mit Hilfe einer „Drive Box“ überwand er die Wegfahrsperre des Wagens und zog dann mit einem Schraubenzieher das Zündschloss heraus, um das Fahrzeug schließlich kurzschließen zu können. Einen Teil der benutzten Werkzeuge hatte er sich im Internet bestellt, die Polizei fand bei einer späteren Hausdurchsuchung ein ganzes Arsenal entsprechender Utensilien.

Mit dem Golf fuhr der 28-Jährige nach Philippsthal, wo er am 6. Dezember 2014 einen Skoda auf die gleiche Art und Weise klaute. Pkw Nummer drei nahm er im bayerischen Lohr an sich, hierbei war er mit einem gesondert verfolgten Komplizen unterwegs. Der bekam den Skoda, der Linsengerichter fuhr mit einem Passat weiter. Mit dem kam er bis nach Gründau-Lieblos, dort wurde er von der Polizei am 20. Dezember 2014 gestoppt. Die Beamten nahmen ihn vorläufig fest und entdeckten nicht nur, dass der Wagen geklaut war, sondern auch, dass der Linsengerichter ohne Fahrerlaubnis unterwegs war. Da er zu diesem Zeitpunkt einen festen Wohnsitz und einen Arbeitsplatz hatte, wurde er aber wieder auf freien Fuß gesetzt.

Und das nutzte er aus: Am 29. Dezember klaute er am Langenselbolder Bahnhof einen VW-Bora, mit dem er am 11. Januar in Ehringen erwischt wurde. Wieder wurde er vorläufig festgenommen und wieder anschließend entlassen. Fünf Tage später knackte er dann noch einen VW-Golf am Bahnhof in Wabern, wurde wieder von der Polizei angehalten und wanderte diesmal in Untersuchungshaft. „Ich habe mich nach der ersten Festnahme schon im Gefängnis gesehen“, versuchte der 28-Jährige in der Verhandlung zu erklären, warum er immer weiter machte. „Nicht nachvollziehbar“, lautete die Einschätzung von Strafrichter Dr. Wolfgang Ott, der davon ausging, dass der Angeklagte die ersten Autodiebstähle „just for fun“ begangen hat, „um von A nach B zu kommen“. An zwei Pkw hatte er geklaute Kennzeichen angebracht, bei der Wohnungsdurchsuchung wurde zudem eine große Schilder-Sammlung bei ihm gefunden.

Bei der Festsetzung des Strafmaßes von zwei Jahren und sechs Monaten erhöhte Strafrichter Ott die Forderung der Staatsanwaltschaft Hanau, die den Linsengerichter nur für zwei Jahre hinter Gitter schicken wollte. Verurteilt wurde er letztlich wegen fünf Diebstählen in einem besonders schweren Fall, Urkundenfälschung in zwei Fällen sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis. Da der 28-Jährige eigentlich noch bis 2018 unter Bewährung stand, droht ihm der Widerruf der im Dezember 2013 verhängten Freiheitsstrafe von 14 Monaten, die jetzt vermutlich auch noch absitzen muss.


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