Den beiden 60 und 30 Jahre alten Angeklagten wird zur Last gelegt, am 06.06.2014 gegen 13 Uhr auf einem früheren Reiterhof in Maintal das Ehepaar getötet zu haben, wobei der ältere der beiden Angeklagten das Opfer ermordet haben soll. Die beiden Angeklagten sollen Untermieter eines Wohngebäudes auf dem von dem später getöteten Ehepaar gepachteten Areal gewesen und um die Mittagszeit des Tattages von dem Ehepaar wegen rückständiger Mietzahlungen aufgesucht worden sein.
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Zunächst sei es direkt vor der Haustür zwischen dem Geschädigten und dem jüngeren der beiden Angeklagten zu einer anfangs verbalen und sodann handgreiflichen Auseinandersetzung gekommen, in deren Verlauf der Angeklagte dem Opfer ein von diesem mitgeführtes Messer entrissen haben soll. In der weiteren Folge der Rangelei habe der Angeklagte mit mindestens 17 Stichen in den Bauch- und Rückenbereich auf das Opfer eingestochen, das infolge der massiven Stichverletzungen noch direkt am Geschehensort verstarb. Nunmehr sei der ältere der beiden Angeklagten hinzugekommen. Um die Überführung seines Sohnes durch die Ehefrau des Getöteten, die unmittelbare Augenzeugin der Auseinandersetzung geworden war, zu verhindern, soll der Angeklagte der Geschädigten mit einer Pistole aus nächster Distanz zweimal hintereinander in den Arm-Schulter-Kopfbereich geschossen haben; das Opfer war sofort tot. Um die Kampfspuren zu verwischen, sollen die Angeklagten das getötete Ehepaar in einer Grube unter Jauche und Dung auf dem Gelände vergraben haben.
Das Verfahren wird ab dem 18. März 2015 vor der 1. großen Strafkammer des Landgerichts Hanau – als Schwurgerichtskammer – verhandelt. Weitere Hauptverhandlungstermine sind bestimmt auf
• Montag, 23.03.2015, 09:00 Uhr
• Donnerstag, 26.03.2015, 09:00 Uhr,
• Donnerstag, 16.04.2015, 09:00 Uhr,
• Dienstag, 28.04.2015, 08.30 Uhr,
• Montag, 04.05.2015, 13:00 Uhr und
• Montag, 11.05.2015, 13:00 Uhr,
jeweils im Gerichtsgebäude A, Saal A 215.
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