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Getötetes Ehepaar Klock: Gericht spricht von Notwehr

Maintal
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Bei der Tötung des Ehepaares Harry und Sieglinde Klock könnten die beiden derzeit im Hanauer Landgericht angeklagten Männer auch in Notwehr- und Nothilfesituationen gehandelt haben und dementsprechend verurteilt werden. Das teilte die 1. Große Strafkammer in Form von rechtlichen Hinweisen mit und sorgte damit für Entsetzen bei den als Nebenklägern an der Verhandlung teilnehmenden Angehörigen der Opfer.



Die beiden 60 und 30 Jahre alten Angeklagten, Vater und Sohn, hatten zugegeben, das Ehepaar am 6. Juni 2014 auf einem Grundstück nahe Maintal-Dörnigheim getötet zu haben. Über ihre Verteidiger hatten sie aber zu Prozessbeginn verlautbaren lassen, dass die Aggressionen vom Ehepaar Klock ausgegangen seien.

Nach Auffassung des Gerichts kommt für den 30-Jährigen, der wegen Totschlags zum Nachteil von Harry Klock angeklagt ist, laut der aktuellen Beweislage auch eine Verurteilung wegen versuchten Totschlages und Einstechens auf ein untaugliches Objekt, in diesem Fall der bereits leblose Körper des 57-Jährigen, in Frage. Zudem könnte von einem minderschweren Fall und von Notwehr als Rechtfertigungsgrund ausgegangen werden, auch eine verminderte Schuldfähigkeit komme in Betracht. Das mögliche Strafmaß für den 30-Jährigen, der zugegeben hatte, 17 Mal mit einem Messer auf Harry Klock eingestochen zu haben, würde sich damit erheblich reduzieren. Gleiches gilt für seinen Vater, dem die Staatsanwaltschaft Hanau in der Anklage Mord zum Nachteil von Sieglinde Klock vorwirft. Auch hier sei nach derzeitigem Stand eine Verurteilung wegen Totschlags in einem minderschweren Fall nicht auszuschließen, möglicherweise ebenfalls unter Berücksichtigung einer verminderten Schuldfähigkeit. Zudem könnte auch eine Nothilfesituation angenommen werden. Der 60-Jährige hatte gestanden, die zwei Schüsse abgegeben zu haben, die Sieglinde Klock tödlich verletzten.

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Die Strafkammer brachte damit zum Ausdruck, dass sie den von der Verteidigung vorgetragenen Tatablauf derzeit für am wahrscheinlichsten hält. Demnach wurde im Verlauf von Mietstreitigkeiten zunächst der 30-Jährige von Harry Klock am Hals gepackt und mit einem Messer bedroht, woraufhin er dies dem 57-Jährigen abnahm und auf ihn einstach. Während dieses Kampfes soll Sieglinde Klock versucht haben, mit einem Beil, das später im angrenzenden Main gefunden wurde, auf den Angeklagten einzuschlagen, was wiederum dessen Vater mitbekommen habe und nach mehreren vergeblichen Versuchen, seinem Sohn zu helfen, zweimal in Richtung der Arme der 57-Jährigen schoss und sie dabei tödlich traf. Die Version der Nebenkläger, dass zunächst Harry Klock geplant getötet und anschließend seine Frau hinterhältig erschossen wurde, wies das Gericht damit zurück. „Ich bin etwas geschockt“, erklärte daraufhin ein Vertreter der Nebenkläger, Rechtsanwalt Markus Roscher-Meinel. Er habe bei der Ankündigung von rechtlichen Hinweisen damit gerechnet, dass auch der 30-Jährige wegen Mordes verurteilt werden könnte.

Für heftige Diskussionen hatte zuvor bereits die Aussage von Prof. Dr. Ansgar Klimke gesorgt, der als Sachverständiger die Persönlichkeit der beiden Angeklagten begutachtete. Demnach sind beiden von durchschnittlicher Intelligenz und weder schizophren noch paranoid. „Wenn Harry Klock ihn tatsächlich mit einem Messer bedroht hat, könnte dies das Fass zum Überlaufen gebracht haben“, hält er eine Schuldunfähigkeit nicht für ausgeschlossen, wenn der 30-Jährige weiter auf den bereits toten 57-Jährigen eingestochen und sich zuvor gegen dessen Angriff mit einem Messer gewehrt habe. Eine Gefährdung für die Öffentlichkeit gehe durch den Angeklagten nicht aus, das Zustandekommen der 400 Seiten, auf denen der Angeklagte detailliert und mit Datumsangaben das Leben auf der Ranch in Maintal geschildert haben will, blieb aber auch ihm ein Rätsel. Jedoch geht er davon aus, dass alles aus einer Feder stammt und sich nicht, wie von der Nebenklage nachgefragt, mehrere Personen als Verfasser beteiligt haben. Ähnlich wie beim Sohn fiel die Einschätzung von Prof. Klimke zum 60-jährigen Vater aus: „Ein besonnener Mensch, der alles tun würde, um die Katastrophe zu verhindern“, könnte es sein, dass dieser seinem Sohn zu Hilfe kommen wollte und letztlich in den Schüssen den letzten Ausweg sah.

Dass das Gericht bislang die Standpunkte der Verteidigung größtenteils teilt, sorgte auf dieser Seite im Gerichtssaal für Zufriedenheit, allerdings soll dies jetzt noch mit weiteren Zeugen und Beweismitteln untermauert werden. Unter anderem soll bewiesen werden, dass die „Jungs“, mit denen Harry Klock immer wieder den beiden Angeklagten gedroht haben soll, tatsächlich existieren. Dabei soll es sich um mindestens zwei oder drei Männer handeln, die bei den bisherigen Verhandlungstagen immer als Zuschauer im Gerichtssaal anwesend gewesen sein sollen. Die Verteidiger forderten das Gericht auf, die Personalien von diesen Männern feststellen zu lassen. Der Prozess wird am 22. Juni fortgesetzt.


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