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Getötetes Ehepaar Klock: Neue Argumente für Mord?

Maintal
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Notwehr oder eiskalter Doppelmord? Die Einschätzungen der aktuellen Beweislage im Prozess vor der 1. Großen Strafkammer des  Hanauer Landgerichts nach der Tötung des Ehepaares Harry und Sieglinde Klock in Maintal im Sommer des vergangenen Jahres gehen weit auseinander. Nach dem das Gericht unlängst erklärt hatte, dass auch eine Verurteilung deutlich unter der von der Staatsanwaltschaft Hanau angeklagten Vorwürfe Mord und Totschlag in Frage kommen könnte, wollen die Vertreter der Angehörigen jetzt neue Argumente für ihre Ansichten vortragen und diese mit weiteren Beweisanträgen untermauern.



Rechtsanwalt Michael Bauer hat die Strafkammer schriftlich aufgefordert, hinsichtlich der Verurteilung des 30-jährigen Angeklagten den Hinweis zu erteilen, dass auch er wie sein Vater wegen Mordes schuldig gesprochen werden könnte. Richter Dr. Peter Graßmück lehnte dies zwar ab, erklärte aber zugleich: „Ausschließen tun wir derzeit gar nichts“, könne es durchaus sein, dass im weiteren Verlauf der Beweisaufnahme noch der ein oder andere Hinweis seitens des Gerichts kommen werde. Nach dem Prozessauftakt am 18. März hat das Gericht inzwischen weitere Verhandlungstage bis in den August hinein angesetzt. Harry und Sieglinde Klock waren am 6. Juni 2014 auf einem ehemaligen Reiterhof nahe des Maintaler Stadtteils Dörnigheim getötet worden.

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Rechtsanwalt Bauer geht davon aus, dass die Eheleute, anders als von den Angeklagten vorgetragen, heimtückisch und geplant umgebracht wurden. Demnach soll Harry Klock am 6. Juni allein auf das Gelände gekommen sein, um die Miete zu kassieren, dann mit einem Beilschlag auf den Kopf außer Gefecht und schließlich mit 17 Messerstichen umgebracht worden sein. Der 57-Jährige soll unbewaffnet gewesen sein und nicht mit einem Angriff gerechnet haben. Einen Kampf habe es demnach gar nicht gegeben: Dafür spreche, dass eine Nachbarin lediglich zwei Geräusche gehört habe, die wie Schüsse anmuteten, ansonsten aber nichts, obwohl sich bei einem Ortstermin in Maintal herausgestellt habe, dass von dort selbst Stimmen wahrnehmbar seien. „Die Tötung des Harry Klock ist leise abgelaufen, ebenso – bis auf die beiden Schüsse – die Tötung der Sieglinde Klock“, ist sich Bauer sicher. Die 57-Jährige sei bei der Ermordung ihres Ehemannes nicht anwesend gewesen und wurde demnach bei ihrem Eintreffen auf dem Gelände erschossen, bevor sie schreien konnte. Die Nebenkläger schließen zudem aus, dass der körperlich unterlegene 30-jährige Angeklagte dem offenbar stämmigen Harry Klock das Messer hätte abnehmen können. „Da es kein Kampfgeschehen gab, weil es keine einem Kampfgeschehen entsprechenden Geräusche gegeben hat, wurde die Getöteten nicht etwa in einem Kampf umgebracht, sondern als arglose Opfer in einen Hinterhalt gelockt und heimtückisch umgebracht“, resümierte Bauer.

Keine entscheidenden Erkenntnisse brachten unterdessen die Untersuchungen eines Molekularbiologen des Landeskriminalamtes an verschiedenen Gegenständen, die mit der Tat in Zusammenhang gebracht werden. An einer Lenkradhülle im Wagens des Ehepaares fand sich sowohl Blut von Harry Klock als auch vom 60-jährigen Angeklagten, gleiches gilt für eine Pistole. An dieser wurde im Mündungsbereich zudem ein Haar von Sieglinde Klock entdeckt. Wie und wann dieser Spuren dort hingekommen sind, ließ sich bislang allerdings nicht klären.

Gestritten wird auch weiterhin darüber, wann Harry Klock davon erfahren hat, dass die beiden Angeklagten einen Anwalt eingeschaltet und gegen die – möglicherweise unrechtmäßige – Untervermietung vorgehen wollten. Laut Verteidigung der Auslöser für seinen Angriff auf den 30-jährigen Angeklagten. Der Jurist aus Frankfurt („Ich hatte den Eindruck, dass der Klock die über den Tisch gezogen hat“) sagte aus, dass das Schreiben am 16. Juni an den Eigentümer der Ranch und somit erst nach dem Tod der Eheleute versendet wurde. Eine Vereinbarung über die Vorgehensweise, unter anderem riet er keine Miete mehr an die Klocks zu zahlen, wurde aber bereits am 2. Juni und somit vor der Tötung getroffen. Die Angehörigen werten dies als Beweis, dass Harry Klock davon noch nichts wusste und es für ihn deshalb keinen Grund gab, zornig auf das Gelände zu kommen und die Angeklagten zu attackieren. Verteidiger Karl Kühne-Geiling zitierte anschließend erneut aus der schriftlichen Einlassung seines Mandaten, wonach dieser erst während des Streits mit Harry Klock von den juristischen Schritten berichtet haben will. Der Prozess wird am 29. Juni im Landgericht Hanau (13 Uhr, Saal A 215) fortgesetzt.


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