Kita-Streik: Erstattung der Gebühren

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Mitte Juni beschloss die Stadtverordnetenversammlung durch eine Änderung der Satzung für die städtischen Kinderbetreuungseinrichtungen die Neuregelung der Gebührenpflicht im Streikfall.



Demnach entfällt rückwirkend zum 30. April 2015 ab dem sechsten Arbeitstag für die Eltern die Gebührenpflicht, wenn ein Streik länger als eine Woche dauert. Die Stadtverwaltung informierte kürzlich die betroffenen Eltern darüber, dass die Gebühren nach Ende der Tarifauseinandersetzung ohne vorherigen Antrag automatisch dem Gebührenkonto gutgeschrieben, aber bis dahin wie gewohnt entrichtet werden sollen.

„Durch den Beschluss besteht für die Eltern im Streikzeitraum vom 11. Mai bis 5. Juni dieses Jahres ein Anspruch auf Gebührengutschrift für die Zeit ab dem 18. Mai“, berichtet Bürgermeister Erhard Rohrbach. Zudem werden das Verpflegungsentgelt und die Zusatzverpflegungspauschale für den vollen Streikzeitraum dem Gebührenkonto gutgeschrieben. Nur Eltern, die für ihr Kind im Streikzeitraum eine Notbetreuung gebucht haben, erhalten für den Zeitraum der Notbetreuung keine Gutschrift der Gebühren und Entgelte.

„Um einen doppelten Verwaltungsaufwand zu vermeiden, erfolgt die Gutschrift der Gebühren erst, wenn die aktuelle Tarifauseinandersetzung beendet wurde. Denn momentan ist ein weiterer Streik noch nicht auszuschließen“, erläutert Erhard Rohrbach. Die Eltern werden deshalb von der Stadtverwaltung gebeten, die Gebühren und Entgelte weiterhin in der festgesetzten Höhe zu zahlen. Auch Abbuchungsaufträge werden ab Juli 2015 fortlaufend wieder eingezogen. „Wir bitten alle Eltern um Verständnis für diese Vorgehensweise. Neben der Vermeidung unnötigen Verwaltungsaufwandes verhindert ein weiterer Grund die sofortige Gutschrift der zu erstattenden Gebühren: Der Anbieter des städtischen Gebührenprogramms muss die Software der Satzungsänderung noch anpassen. Die Umsetzung erfolgt voraussichtlich bis September“, so Erhard Rohrbach abschließend.


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