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Totes Ehepaar Klock: Angeklagter in JVA verletzt

Maintal
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Gegen den gemeinsam mit seiner Ehefrau im Juni 2014 in Maintal getöteten Harry Klock sind seit 1984 insgesamt 30 Strafanzeigen bei der Polizei eingegangen. Das erklärte ein Polizeibeamter im Prozess vor der 1. Großen Strafkammer im Landgericht Hanau. Auf der Anklagebank sitzen zwei 60 und 30 Jahre alte Männer, Vater und Sohn, die zugegeben haben, für den Tod des 57-jährigen und seiner Ehefrau verantwortlich zu sein, aber auf eine Art Notwehrsituation plädieren.



Verurteilt wurde Harry Klock allerdings nur einmal und zwar 2008 wegen Untreue.

Damals soll er die Bezüge einer Versicherung, die eigentlich seiner Mutter zugestanden haben, auf ein ihm zugängliches Konto umgeleitet haben. 27.000 Euro hatte er sich laut Gericht so unrechtmäßig verschafft und wurde daher zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Laut Aussage des Polizeibeamten ging im Jahr 2014 zuletzt eine Strafanzeige gegen Harry Klock wegen Hausfriedensbruch ein, weil er mit seinen Hunde über die Wiese eines Nachbarn gelaufen sein soll. Außerdem sei er wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt worden, weil einer seiner nicht angeleinten Hunde eine Spaziergängerin gebissen haben soll. 2013 soll er einer Rechtsanwältin aus Berlin verbal mit einer Gewaltanwendung gedroht haben, der überwiegende Teil der Strafanzeigen spielten sich laut Aussage des Polizisten allerdings im Diebstahls- und Betrugsbereich ab.

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Im Fokus des jüngsten Verhandlungstages stand zudem ein Telefongespräch, das am 6. Juni 2014 um 11.14 Uhr und somit vermutlich kurz vor der Tötung des Ehepaares vom Handy des jüngeren Angeklagten aus geführt wurde. Gewählt wurde laut Polizei eine Nummer in Frankfurt mit einer sehr einprägsamen Ziffernfolge. Zwar blieben alle Versuche der Ermittler, unter diesem Anschluss jemanden zu erreichen, erfolglos, eine Internet-Recherche bringt allerdings schnell Klarheit: Die Nummer gehört zu einer Detektei, die zugleich auch Sicherheitsdienstleistungen, sprich Securitykräfte, anbietet. Das wiederum könnte für die Angaben des 30-jährigen Angeklagten sprechen, der sich aus Angst vor Harry Klock laut eigener Aussage eine derartige Unterstützung besorgen wollte. Dass er aber ausgerechnet vermutlich nur wenige Minuten vor dem Tod der Eheleute dort angerufen hat, dürfte wieder die Anwälte der Angehörigen in ihrer Überzeugung von zwei geplanten Morden stärken. Das Telefongespräch soll übrigens eine Minute und 24 Sekunden gedauert haben; um herauszufinden, was gesprochen wurde, haben die Anwälte der Angehörigen beantragt, den Geschäftsführer des Frankfurter Unternehmens zu laden.

Etwas lädiert erschien unterdessen der 60-jährige Angeklagte zu den jüngsten Verhandlungsterminen. Bei der Essensausgabe in der Justizvollzugsanstalt soll ein Teller sein Gesicht getroffen haben, was ein inzwischen abschwellendes Veilchen und eine Wunde über dem Auge belegt. Ein Zusammenhang zwischen diesem Vorfall, bei dem sich der Angeklagte passiv verhalten haben soll, und der Verhandlung am Landgericht Hanau soll nicht bestehen. Der Prozess wird am 15. Juli ab 13 Uhr fortgesetzt.


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