Klock-Prozess: Tumulte nach Freisprüchen im Gericht

Maintal
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Fünf Monate lang wurde im Hanauer Landgericht gegen zwei 61 und 30 Jahre alte Männer, Vater und Sohn, wegen Mordes und Totschlags verhandelt, am Mittwoch wurden sie freigesprochen: Die 1. Große Strafkammer sah keine ausreichende Beweise, um die Darstellung der Angeklagten, die das Ehepaar Harry und Sieglinde Klock im Juni 2014 auf einem Pferdehof in Maintal in Notwehr getötet haben wollen, zu widerlegen. Nach der Urteilsverkündung brachen Tumulte im Zuschauerbereich aus, Tochter und Schwiegersohn der Opfer warfen Gericht und Verteidigung ein Komplott vor und riefen laut „Mörder“ in den Gerichtssaal. Staatsanwaltschaft und Nebenkläger kündigten an, Revision gegen das Urteil einzulegen.



klockfrei„In Zweifel für den Angeklagten“, diesen Grundsatz wiederholte Richter Dr. Peter Graßmück mehrfach in seiner Urteilsbegründung und erklärte letztlich, dass sich an den 15 Verhandlungstagen nicht aufklären ließ, was am 6. Juni 2014 auf dem Reiterhof am Stadtrand von Maintal-Dörnigheim geschah. Auf 400 Seiten hatte der 30-jährige Angeklagte vor Prozessbeginn sein Leben auf dem Grundstück und den angeblichen Tatablauf detailliert geschildert, Staatsanwaltschaft und Nebenklage gelang es nach Auffassung des Gerichts nicht, genügend Beweise für den von den Angehörigen vorgeworfenen geplanten Doppelmord oder einen anderen Tatablauf zu finden. „Es gab keine unmittelbaren Tatzeugen, aber es ist ausgeschlossen, jemanden aufgrund bloßer Spekulationen zu verurteilen“, so Graßmück.

Das Gericht ging daher davon aus, dass Harry und Sieglinde Klock die noch offene zweite Hälfte der Juni-Miete von den Angeklagten „eintreiben“ wollten, diesmal aber aufgrund einer geplanten Reise nach Mallorca und damit verbundenen Geldproblemen besonders energisch vorgingen. Vater und Sohn hingegen hatten wenige Tage zuvor einen Rechtsanwalt aufgesucht, der ihnen erklärte, dass sie keine Miete mehr an das Ehepaar zahlen müssten, weil sie nicht der Eigentümer des Grundstückes waren. Dies will der 30-Jährige den Opfern in diesem Moment mitgeteilt haben. „Da war viel Druck im Raum“, erklärte auch Graßmück, dass sowohl die finanziellen Verhältnisse des Ehepaares als auch die neuen Informationen über die Besitzverhältnisse des Grundstückes durchaus ein Anlass für eine Auseinandersetzung gewesen sein könnten.

Zum weiteren Tatablauf bleiben laut Gericht lediglich die Angaben der Angeklagten, die sich mit der vorgefundenen Spurenlage vor Ort decken würden: Zunächst hat demnach Harry Klock den 30-Jährigen gewürgt und mit einem Messer bedroht, was wiederum dieser dem 57-Jährigen abgenommen und damit auf ihn eingestochen habe. „Notwehr“, entschied das Gericht für den ersten Teil dieser Auseinandersetzung. Nach einem misslungenen Fluchtversuch habe auch Sieglinde Klock auf ihn eingewirkt und versucht, ihn mit einem Beil zu schlagen. In diesem Moment soll der Vater hinzugekommen sein und nach vergeblichen Versuchen, die 57-Jährige von seinem Sohn wegzuziehen, schließlich eine Pistole geholt und aus zwei Metern Entfernung in ihre Richtung geschossen haben. Das Gericht ging dabei nur von einem Einschuss bei Sieglinde Klock aus, ein zweiter habe sich an der verwesten Leiche nicht mehr nachweisen lassen. „Nothilfe“, urteilte das Gericht über diese Vorgehensweise, weil der 61-Jährige den drohenden Angriff mit dem Beil auf seinen Sohn zuvor nicht mit milderen Mitteln verhindern konnte. Dass der 30-Jährige anschließend noch mehrfach auf den vermutlich schon leblosen Harry Klock eingestochen haben will, könnte laut Gericht, wie von einem psychiatrischen Gutachter für möglich halten, im Rahmen einer Bewusstseinsstörung geschehen sein, was bedeutet, dass er in diesem Moment steuerungsunfähig und somit auch schuldunfähig gewesen wäre. Dass sie die Leichen anschließend unter einem Misthaufen vergruben und Pistole und Messer verschwinden ließen, waren für das Gericht keine ausreichenden Hinweise für einen anderen Tatablauf. Graßmück: „Für eine Hinrichtung wählt man einen anderen Tatort und eine andere Tatzeit und man beseitigt die Spuren deutlich cleverer.“

Deutliche Worte fand Graßmück für die Rechtsanwälte der Angehörigen, mit denen es während der 15 Verhandlungstagen zu einigen Diskussionen kam, die in einem Befangenheitsantrag gegen den Richter mündeten. „Wären sie Pflichtverteidiger der Angeklagten gewesen, hätte die Kammer aus Fürsorgepflicht weitere Verteidiger hinzugesetzt“, stufte es Graßmück als problematisch ein, dass sie nicht auf die laienhaften Bedürfnisse ihrer Mandaten eingewirkt und sie auf die Schwierigkeit dieses Falles hingewiesen hätten. Schließlich hätte bereits das Oberlandesgericht Frankfurt bei der Haftprüfung vor acht Monaten festgestellt, dass zumindest der 30-Jährige in Notwehr gehandelt haben könnte und kurz davor gestanden, ihn aus der Haft zu entlassen.

„Ein Urteil, was man nicht nachvollziehen kann“, kündigte Rechtsanwalt Markus Roscher-Meinel, der die Tochter der Opfer vertrat, direkt nach der Urteilsverkündung an, Revision einzulegen. Und auch Oberstaatsanwalt Jürgen Heinze, der eine lebenslange Freiheitstrafe für den 61-jährigen Angeklagten wegen eines Verdeckungsmordes und siebeneinhalb Jahre wegen Totschlags für dessen Sohn gefordert hatte, will Revision einlegen, um zunächst die Frist zu wahren und das schriftliche Urteil abwarten: „Wenn in einem Mordprozess 15 Tage verhandelt und dann an zwei Tagen sieben Stunden plädiert wird, gibt es keine einfachen Wahrheiten. Das Schwurgericht hat die Beweise letztlich anders gewürdigt als die Staatsanwaltschaft.“ Überraschend emotionslos nahmen Vater und Sohn das Urteil hin: Sie wurden nur noch einmal in die Zellen zurückgebracht, um ihre persönlichen Sachen abzuholen und sind ab sofort auf freiem Fuß. Für die Zeit im Gefängnis bekommen sie eine Haftentschädigung.

Foto: Oberstaatsanwalt Jürgen Heinze: "Das Schwurgericht hat die Beweise letztlich anders gewürdigt als die Staatsanwaltschaft.“


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