Die Mutter behauptet laut Zeitungsbericht, dass die Abholung ihres Kindes unrechtmäßig erfolgt sei.
„Wir klauen als Jugendamt keine Kinder“, verteidigte Zach jetzt das Vorgehen seiner Behörde. Nachdem sich das Jugendamt entschlossen habe, das Kind in Obhut zu nehmen, habe binnen 24 Stunden eine gerichtliche Überprüfung stattgefunden, die diese Entscheidung bestätigt habe. Das Jugendamt habe somit derzeit das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Kind in eine Pflegestelle vermittelt.
Den Eltern bleibe ein Widerspruchsrecht, was sie auch in Anspruch genommen hätten. Das Familiengericht habe daher einen Anhörungstermin anberaumt, zudem die Eltern allerdings nicht erschienen seien. „Wir haben alles getan, um das Kindeswohl zu schützen“, hat laut Zach in diesem Fall die Gefahr eines Kindesmissbrauches bestanden. Bis zur Entscheidung über die weitere Vorgehensweise werde das Kind daher weiterhin in einer Pflegestelle betreut.
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