Waffen aus Jugoslawien in Schlüchtern gefunden

Schlüchtern
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Wegen versuchten Mordes wurden vor knapp einer Woche zwei 52 und 35 Jahre alte Männer aus Schlüchtern im Landgericht Hanau zu langen Haftstrafen verurteilt, weil sie am 17.  September 2013 einen Fahrkartenautomaten bei Wittighausen in Baden-Württemberg in die Luft gejagt hatten, wobei ein dritter Mittäter aus dem bayerischen Zeitlofs durch umherfliegende Gehäuseteile schwer verletzt und nach einer zweistündigen Autofahrt von den beiden Männern tot am Bahnhof in Bad Soden-Salmünster abgelegt worden war.



gerichtBereits direkt nach seiner Festnahme hatte der 35-Jährige, der inzwischen Revision gegen das Urteil eingelegt hat, schwere Vorwürfe gegen einen ein Jahr jüngeren Mann aus seiner Heimatstadt erhoben, der die bei ihm gefundenen Waffen sowie zusätzlich noch Drogen bei ihm zwischengelagert haben soll. Jetzt muss dieser sich vor der 2. Großen Strafkammer am Landgericht Hanau verantworten.

„Die Vorwürfe stimmen nicht, ich verstehe nicht, warum er das jetzt behauptet“, stritt der 34-Jährige zu Verhandlungsbeginn alle Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft Hanau ab. Demnach soll er im Jahr 2012 über einen längeren Zeitraum bis zu fünf Kilogramm Marihuana pro Monat im Wohnhaus des 35-Jährigen eingelagert und dies dort für den Verkauf portioniert und abgepackt haben. Zudem soll er im April 2013 einen Karton mit Waffen, Munition und 552 Gramm Plastiksprengstoff ebenfalls im unbewohnten Obergeschoss des Wohnhauses des vermeintlichen Automatensprengers abgestellt haben. Darunter befanden sich mehrere Pistolen, 433 Patronen unterschiedlichen Kalibers sowie eine Handgranate, der Großteil offenbar Überbleibsel aus dem Jugoslawien-Krieg. Als Entlohnung für seine Dienste soll der 35-Jährige pro Kilogramm Marihuana 100 Euro, oftmals auch im gleichen Gegenwert Drogen, erhalten haben. Waffen, Sprengstoff und Munition will er anschließend in einen braunen Lederkoffer umgepackt und diesen bis zur Rückgabe an den Angeklagten bei seiner Mutter aufbewahrt haben. Soweit kam es allerdings nicht mehr, da die Polizei bereits vorher bei ihm auftauchte.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft beruht sich hauptsächlich auf die Aussage des 35-Jährigen, der jetzt allerdings überraschenderweise schweigt. Im Zeugenstand machte er von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch, das ihm zusteht, weil seine Verurteilung noch nicht rechtskräftig ist. Nur so viel wollte er dem Gericht verraten: Beide hätten sich einst bei einem Musikfestival in Wacken kennengelernt und dann zufällig wieder getroffen, als der 34-Jährige aus Freigericht in seine Heimatstadt gezogen sei. „Damals dachte ich wir wären befreundet“, heute sei das nicht mehr Fall, ergänzte er noch.

Auch der Angeklagte erzählte vom ersten Aufeinandertreffen in Wacken, anschließend seien beide jahrelang zusammen zu diesem Festival gefahren. Gemeinsam seien sie zudem als Bogenschützen im Schützenverein aktiv gewesen. Beim 35-Jährigen habe er sein „Gras“ gekauft, „bis Mai 2012 habe ich fast von morgens bis abends geraucht“, gestand der gelernte Maler und Lackierer, der inzwischen Geschäftsführer in einem anderweitig tätigen Unternehmen ist, das er mit zwei weiteren Männern leitet. Als er dann allerdings seinen Führerschein verloren habe, „habe ich schlagartig aufgehört zu saufen und zu kiffen“. Ende Oktober 2013 sei er schließlich zu einem sechsmonatigen Versöhnungsurlaub mit seiner Ehefrau nach Cran Canaria aufgebrochen. Dass sein Freund kurz zuvor verhaftet worden sei, habe er aus der Zeitung erfahren. Der Spanien-Urlaub endete für den 34-Jährigen im Frühjahr dieses Jahres in der Auslieferungshaft in Madrid, nachdem mit einem internationalen Haftbefehl nach ihm gefahndet worden war. Bei der Durchsuchung in Schlüchtern wurde dann laut Anklage eine verbotene Stahlrute („Totschläger“) bei ihm gefunden.

Der 35-Jährige wurde unterdessen am 9. Oktober 2013 erstmals von einem Haftrichter vernommen und erzählte da, woher angeblich die bei ihm gefundenen Waffen und der Sprengstoff stammen sollen. In einer weiteren Vernehmung im Mai 2014 fügte er dann noch die vermeintliche Deponierung der Drogen in seinem Wohnhaus hinzu. „Er hat Details geschildert, die man nicht einfach so erfinden kann“, erklärte der Haftrichter bei seiner Zeugenvernehmung, zeigte sich allerdings auch überrascht, dass er diese Aussage in dem neuen Verfahren jetzt nicht wiederholen wolle.

Anders als beim „Automatensprenger-Prozess“ wurde der Verhandlungsauftakt nicht von Mitgliedern aus der Rocker-Szene verfolgt, im Raum steht allerdings weiterhin auch eine Verbindung der beiden jetzt im Mittelpunkt stehenden Männer zu rechtsradikalen Organisationen. Nächster Verhandlungstermin im Landgericht Hanau ist am kommenden Montag (10 Uhr, Saal 215).


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