Frontalcrash mit Linienbus: Promillefahrer verurteilt

Schlüchtern
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Mit knapp 1,7 Promille ist am 14. März dieses Jahres ein inzwischen 20-Jähriger aus Schlüchtern mit dem Pkw seines Vaters in der Stadt Kassel frontal in einen Linienbus gekracht, jetzt gestand er vor Jugendrichterin Sigrid Haas im Amtsgericht Gelnhausen seine Promillefahrt. Mit Freunden habe er die Nacht in einem Club durchgefeiert und sich dann dennoch nach nur einer kurzen Schlafpause hinters Steuer gesetzt.



liniencrashSechs Monate ist der 20-Jährige seinen Führerschein inzwischen bereits los, das Gericht verhängte eine Sperre von weiteren vier Monaten, zudem muss der Auszubildende eine Geldbuße in Höhe von 1.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen.

Der Unfall ereignete sich gegen 7 Uhr am Übergang Falderbaumstraße/Gobietstraße im Industriegebiet Kassel-Waldau.  Der 19-Jährige verlor in einer Kurve die Kontrolle über das Fahrzeug und krachte frontal in den Linienbus, der von einem 58-Jährigen aus Lohfelden gesteuert wurde. Der Busfahrer blieb unverletzt, ein Fahrgast erlitt leichte Verletzungen. Die beiden Mitfahrer des Unfallverursachers, zwei damals 17- und 18-Jähriger Auszubildende aus Schlüchtern und dem Landkreis Fulda, wurden mit Nacken- und Kopfverletzungen in Kasseler Krankenhäuser eingeliefert. Der 20-Jährige selbst wurde nur leicht verletzt.

„Tut mir leid, das wird nicht wieder vorkommen“, erklärte der bislang nicht vorbestrafte Auszubildende, dass er mit seinen beiden Kollegen auf dem Weg vom Hotel zur Werkstatt war, in der sie während ihrer überbetrieblichen Ausbildung zeitweise tätig sind. In der Nacht zuvor habe er offenbar stark alkoholisiert um 3 Uhr einen Club in Kassel verlassen, sich dann am Morgen aber wieder fahrtüchtig gefühlt. An den Unfallhergang könne er sich nicht mehr erinnern. Ein Atemalkoholtest an der Unfallstelle hatte einen Promillewert von 1,7 ergeben, bei der Blutentnahme knapp zwei Stunden später wurden dann noch 1,29 Promille festgestellt.

Fahrlässige Straßenverkehrsgefährdung und fahrlässige Körperverletzung lautete das Urteil von Jugendrichtern Sigrid Haas, die den 20-Jährigen verwarnte und zudem anordnete, dass er 1.000 Euro in vier Monatsraten an eine gemeinnützige Einrichtung in seiner Heimatstadt zahlen muss. Der Führerscheinstelle wurde untersagt, ihm für weitere vier Monate die Fahrerlaubnis wieder zu erteilen. Damit blieb die Richterin deutlich unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft Hanau, deren Vertreter eine Geldbuße in Höhe von 3.000 Euro und ein Führerscheinsperre von einem Jahr gefordert hatte. Das Urteil ist rechtskräftig.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

online werben

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

vogler banner

Anzeige

vogler banner

Anzeige

Online Banner 300x250px MoPo 2