Kuriose Gerichtsverhandlung: Zeuge musste in Beugehaft

Schlüchtern
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Weil er eine Zeugenaussage in einem Berufungsverfahren am Hanauer Landgericht verweigerte, wurde ein 66-Jähriger aus Schlüchtern in Beugehaft genommen.



landgerichtNachdem Richterin Peter den Beschluss verlesen hatte, wurde der Rentner umgehend in eine Zelle gebracht, der Weitertransport in eine Justizvollzugsanstalt in Frankfurt war bereits geplant. Dass er schneller als gedacht wieder auf freien Fuß kam, hatte er schließlich dem Angeklagten zu verdanken.

Aber der Reihe nach: Im Juni dieses Jahres war ein 54-Jähriger aus Schlüchtern im Amtsgericht Gelnhausen wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro verurteilt worden, außerdem wurde ein sechsmonatiges Fahrverbot verhängt, ausgenommen davon waren landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass sich der Elektromeister am 29. Dezember 2013 mit mindestens 1,63 Promille hinters Steuer seines Fahrzeuges gesetzt hatte. Auf der Fahrt nach Hause soll er den 66-jährigen Rentner unterwegs aufgesammelt haben, beide wurden von der Polizei schließlich gegen 18.45 Uhr unweit ihrer Wohnanschriften angetroffen. Da standen sie zwar neben dem Pkw des Angeklagten, dieser soll den Fahrzeugschlüssel allerdings noch in der Hand gehalten haben. Bei der Überprüfung durch die Polizei setzte sich der 54-Jährige zur Wehr und musste schließlich in Handfesseln auf die Wache gebracht werden.

„Ich bin nicht gefahren“, wiederholte er jetzt in der Berufungsverhandlung seine Aussage aus dem erstinstanzlichen Verfahren, hinterm Lenkrad soll der 66-jährige Zeuge gesessen haben, mit dem er zuvor auf einer Feier gewesen sei. Dieser zeigte sich im Zeugenstand allerdings nicht kooperativ: „Ich nehme meine Aussage zurück“, erklärte er zu Beginn und meinte damit seine Angaben bei der Polizei. Da hatte er behauptet, dass der Angeklagte gefahren sei. „Kein Kommentar mehr“, entgegnete er anschließend Richterin Peter, als diese nähere Angaben verlangte.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde schließlich eine Beugehaft von einer Woche verhängt, „weil der 66-Jährige ohne ersichtlichen Grund die Aussage verweigert“. Da der Angeklagte kurze Zeit später seine Berufung gegen das Amtsgerichts-Urteil zurücknahm, konnte der Rentner seine Zelle allerdings schnell verlassen. Vorausgegangen waren Diskussionen zwischen Verteidigung und Staatsanwaltschaft über die Verhältnismäßigkeit der Beugehaft. „Kriminell, Schweinerei“, verließ der 54-Jährige aus Schlüchtern fluchend den Gerichtssaal.


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