Im „alten Leben“ ohne Führerschein unterwegs

Schlüchtern
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Keinen Führerschein, keine Haftpflichtversicherung – als ein 20-Jähriger aus Schlüchtern im August 2014 auf seinem Motorroller erwischt wurde, war ihm sofort klar, was ihm blüht.



„Mit meinem alten Leben habe ich abgeschlossen“, erklärte er jetzt im Amtsgericht Gelnhausen, wo er nicht zum ersten Mal auf der Anklagebank saß. Wegen seiner unerlaubten Rollerfahrt wurde er verwarnt und zu 90 Stunden gemeinnützige Arbeit verurteilt.

Zum „alten Leben“ des Angeklagten gehörten Körperverletzungs-Delikte und räuberische Erpressung, vier Wochen verbrachte er deshalb bereits im Jugendarrest. Und auch Fahren ohne Führerschein taucht in seinem Register bereits zweimal auf. Doch damit soll jetzt Schluss sein: Den Roller habe er inzwischen verkauft, außerdem gehe er einer regelmäßigen Arbeit als Produktionshelfer nach, erklärte er dem Gericht. Dorthin sei er auch unterwegs gewesen, als ihn die Polizei am 13. August 2014 gegen 10.10 Uhr in Höhe des Distelrasen stoppte.

Ein weiteres Mal sollte er sich allerdings nicht hinters Steuer eines motorisierten Gefährtes setzen, denn „dann gibt es eine kurze Freiheitsstrafe“, kündigte das Gericht unmissverständlich an. Die 90 Arbeitsstunden muss er binnen drei Monaten ableisten, dann bleiben ihm weitere Konsequenzen erspart. Das Urteil ist rechtskräftig.


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