131 Handys geklaut: Hehler soll ein Jahr ins Gefängnis

Schlüchtern
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Ein 22-Jähriger aus Schlüchtern hatte bereits im vergangenen Jahr zugegeben, weit über 100 Handys aus einem Elektronikfachmarkt in Fulda geklaut zu haben und war dafür im Juni 2014 vom Jugendschöffengericht Gelnhausen zu einer Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt worden. In seinem Prozess legte er nicht nur ein Geständnis ab, sondern verriet auch, für wen er die Diebstähle begonnen haben will.



gerichtSein Hintermann soll ein 23-Jähriger aus Dreieich-Sprendlingen sein, der jetzt im Amtsgericht Gelnhausen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt wurde - ohne Bewährung.

Beide lernten sich auf dem Geburtstag eines gemeinsamen Freundes kennen und fanden mit den Handys offenbar gleich ein Gesprächsthema. Die Version des Angeklagten: Der 22-Jährige habe ihm die Mobiltelefone zum Kauf angeboten, 45 Handys habe er schließlich auch tatsächlich erwerben wollen, den dafür nötigen Kredit über 10.000 Euro von seiner Mutter allerdings nicht erhalten. Deshalb sei das geplante „Geschäft“ geplatzt.

Der junge Mann aus Schlüchtern wiederholte allerdings sein Geständnis aus dem Vorjahr jetzt erneut vor Gericht: Demnach habe ihm der Angeklagte einen Sportwagen versprochen, wenn er ihm die Handys aus dem Markt in Fulda-Petersberg besorge. 131 Telefone waren es am Ende, der Schaden beläuft sich auf über 48.000 Euro, die der 22-Jährige jetzt in monatlichen Raten á 200 Euro zurückzahlen muss. Die Übergabe der Handys habe auf verschiedenen Parkplätzen im Raum Schlüchtern stattgefunden; als er sich geweigert habe, weitere Handys zu liefern, sei er vom Angeklagten unter Druck gesetzt worden. Auch teure Kopfhörer, einen Fernseher seines Vaters im Wert von 3.000 Euro und Teile seines Gehaltes habe er an den Sprendlinger abgeben müssen. Ein wichtiges Indiz in der Verhandlung: Der 22-Jährige will als „Anzahlung“ eine Schreckschusswaffe bekommen haben, die dazugehörige Verpackung wurde später beim Angeklagten gefunden.

"Er hat versucht, meinem Mandanten einen Falle zu stellen, um seine Hintermänner zu decken", folgte Verteidiger Michael Euler den Angaben des inzwischen ehemaligen Handyverkäufers dennoch nicht und begründete seine Forderung nach einem Freispruch für den Angeklagten vor allem damit, dass ein vorgelegtes Gespräch zwischen beiden über WhatsApp erst im November 2013 beginne, obwohl die Diebstähle laut Anklage bereits ab April 2013 durchgeführt worden sein sollen. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft Hanau, Roland Gollbach, sah hingegen die Schuld des 23-Jährigen bewiesen und forderte eine 18-monatige Freiheitsstrafe auf Bewährung.

Das Urteil von Strafrichter Dr. Wolfgang Ott: Der Sprendlinger soll wegen Hehlerei für ein Jahr ins Gefängnis, der Richter ging davon aus, dass der 22-Jährige aus Schlüchtern die Wahrheit gesagt hatte, weil er sich mit dieser Aussage vor dem Jugendschöffengericht bereits selbst belastet hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


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