Schloss Büdesheim: Gemeindevorstand wehrt sich gegen Vorwürfe

Büdesheim
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Der Gemeindevorstand der Gemeinde Schöneck sieht sich veranlasst, "hinsichtlich der einseitigen, unübersichtlichen Informationen, bestehend aus Halbwahrheiten, Anschuldigungen und Unterstellungen, die verbreitet worden sind, eine Richtigstellung zu veröffentlichen".



Nachfolgend die Stellungnahme im Wortlaut: "Von Seiten der FDP werden Bürgermeisterin und Gemeindevorstand Mauschelei, Versäumnisse, Arroganz und Machtgier vorgeworfen, und dazu kommt nun auch noch die unverschämte Behauptung, dass der Hessische Städte- und Gemeindebund dem Gemeindevorstand mit seiner Stellungnahme ein Armutszeugnis ausstellen würde. Wenn sich die FDP durch die Stellungnahme des HSGB bestätigt sieht, so bedarf dies einer Klarstellung. Der Gemeindevorstand sieht sich durch diese Stellungnahme in seiner Vorgehensweise keineswegs nur kritisiert. In weiten Teilen des Schreibens wird bestätigt, dass die reine Veräußerung nach EU-Recht vergaberechtlich nicht von Bedeutung ist. Diesen Umstand kennt die FDP sehr wohl, zitiert sie doch in ihrem Antrag zur Durchführung eines Investorenauswahlverfahrens vom 16.12.2014 ein Grundsatzurteil des EuGH, nach dem kommunale Immobiliengeschäfte grundsätzlich nicht ausschreibungspflichtig sind. Dies wurde dem Gemeindevorstand ebenfalls durch das Hess. Wirtschaftsministerium bestätigt. Auch dieses Schreiben ist der FDP bekannt.

Der HSGB kommt  zu der Empfehlung – insbesondere wegen des erst sehr spät vorgelegten Gutachtens zum Immobilienwert –, dass das derzeitige Veräußerungsverfahren nicht unverändert weiter betrieben werden sollte. Daher sehen sich Bürgermeisterin und Gemeindevorstand nun in der Pflicht, darauf hinzuweisen, welche Auswirkungen eine europaweite Ausschreibung hätte: Sollte ein neues Wertgutachten gefordert  werden, obwohl ein Gutachten des Gutachterausschusses des Main-Kinzig-Kreises vorliegt, würden erneut Kosten für die Gemeinde entstehen. Ein „bedingungsfreies Bietverfahren“ müsste durchgeführt werden. Dies bedeutet wiederum: dass keine rechtlich durchsetzbaren Bauverpflichtungen in der Ausschreibung enthalten sein dürfen, d.h. dass dem Käufer keinerlei Vorgaben die Bebauung des Grundstückes bzw. dessen Nutzung betreffend gemacht werden dürfen. Ade, barrierefreie Wohnungen und Mehrgenerationenwohnen, dass die Gemeinde aus der Bauleistung bzw. Teilen davon keine Vorteile ziehen darf. Ade, Ausbau des Weges durch den Park und Ade die Möglichkeit, Trauungen, Feiern und Schlosskonzerte im Schloss durchzuführen! Von der FDP stammt die Forderung an den Gemeindevorstand zu prüfen, welche Liegenschaften und andere Vermögensgegenstände zum Zwecke der Sanierung des Haushaltes veräußert werden könnten. Das hat der Gemeindevorstand mit großer Sorgfalt und hohem Zeitaufwand getan.

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 17.12.2013 den Gemeindevorstand einstimmig beauftragt, das Alte Schloss zum Verkauf anzubieten. Der Beschluss beinhaltete u.a. auch, dass die Herstellungskosten für die neue Zufahrt zum Sportlerheim über den Johannisberg sowie die neuen PKW-Stellplätze vom Käufer zu tragen sind. In einem Antrag zu diesem Tagesordnungspunkt wurde von der FDP gefordert, seitens des Gemeindevorstandes sicherzustellen, dass die Art und Weise der zukünftigen Nutzung des Alten Schlosses und des entsprechenden Grundstückanteils sowie der angrenzenden Freifläche wie auch eine mögliche Bebauung dem langfristigen und zukunftsorientierten Interesse der Gemeinde Schöneck Rechnung trägt.

Weiter heißt es in der Begründung des FDP-Antrages: „Daneben wäre es sträflich, sich die Chance zu nehmen, dass das Schloss auch in der Zukunft eine wesentliche Rolle für Schöneck spielt, ob im Zusammenhang mit der Erfüllung künftiger Aufgaben oder auch unter ideellen Gesichtspunkten. Das Schloss darf Schöneck nicht gänzlich verloren gehen, und die Akzeptanz in der Bevölkerung für einen Verkauf wird maßgeblich davon abhängen, welche Zukunft das Schloss zu erwarten und welchen Nutzen die Gemeinde künftig noch von dem Schloss haben wird“.

Davon will die FDP jetzt nichts mehr wissen. Die Kehrtwende der FDP Schöneck, die es sich nun zum Ziel setzt, das Alte Schloss im Eigentum der Gemeinde zu halten und die Bebauung des sogenannten Schlossgartens - was jetzt Schlossgarten genannt wird, war der frühere Hof vor den Stallungen -  zu verhindern, ist vom Gemeindevorstand nicht vertretbar. Dieses Herumlavieren von FDP sowie von anderen Parlamentariern verursacht nicht nur großen Unmut und Ärger, sondern wird auch möglicherweise dafür sorgen, dass wir am Ende keineswegs einen Erlös in Millionenhöhe erzielen, sondern das historische Gebäude zu einem symbolischen Betrag abgeben werden, wie es landesweit bei vergleichbaren Gebäuden mittlerweile geschehen ist.  

Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit stellen wir uns anders vor! Der Gemeindevorstand ist gehalten, die Beschlüsse der Gemeindevertretung zum Wohle der Gemeinde umzusetzen. Dies versucht der Gemeindevorstand mit hoher Priorität durchzuführen, keineswegs aber durch  Arroganz und Macht. In der Verantwortung für den Gemeindehaushalt kann der Gemeindevorstand die Sanierung und Erhaltung mit den damit verbundenen Folgekosten nicht befürworten. In der derzeitigen finanziellen Situation ist es nicht vertretbar, mit der Sanierung der Außenfassade zu beginnen, wohlwissend, dass die Gesamtsanierung einen wesentlich höheren Betrag erfordern wird.

Der Gemeindevorstand ist sich der Verantwortung für die Erhaltung des Alten Schlosses bewusst und sieht in der Veräußerung an einen mit historischen Gebäuden erfahrenen Investor den besten Weg, dieses Kulturgut für die Bürger Schönecks und die Zukunft zu erhalten. In diesem Zusammenhang wäre eine sachliche, konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Seiten der FDP wünschenswert gewesen.


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