Keine direkte Beteiligung am Energieversorger eam

Schöneck
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„Die eon Mitte AG, jetzt eam, ist seit Ende 2013 vollständig rekommunalisiert, sie befindet sich nun zu 100 Prozent im Besitz von zwölf Landkreisen und der Stadt Göttingen.“



So wollte Grünen-Kommunalpolitiker Wolfgang Seifried in der Sitzung der Gemeindevertretung seine Rede beginnen. Doch aus dem vorbereiteten Redemanuskript wurde nichts. Denn weniger als die Hälfte der gewählten Gemeindevertreter verlor sich am Donnerstag, den 24.07. in der Büdesheimer SKV-Halle. Die Sitzung war nicht beschlussfähig und musste aufgelöst werden. Damit steht fest, dass zumindest die Gemeinde Schöneck nicht die Reihe der eam-Eigner erweitern wird.

Mit der Art und Weise des Zustandekommens ist Seifried zwar nicht zufrieden, mit dem Ergebnis aber durchaus. Denn aus Sicht der Schönecker Grünen macht es überhaupt keinen Sinn sich über zwei Schienen - die Gemeinde Schöneck und den Main-Kinzig-Kreis - an der eam zu beteiligen. Das aber ist das Ziel der Phase 2 des Transformationsprozesses, in der die 130 Städte und Gemeinden im Netzgebiet des Stromversorgers derzeit die Option haben, von den Landkreisen Anteile zu übernehmen. Seifrieds Redemanuskript dazu: „Eine eam mit 143 kommunalen Besitzern ist nur für karrierebewusste Bürgermeister, die mal Aufsichtsrat bei einem Energieversorger sein wollen oder für Kanzleien, deren Geschäft die Komplexität ist, eine bessere als eine eam mit 13 Besitzern.“ Kommunalpolitiker dagegen stünden in der Pflicht, die Verwaltung schlank und effizient zu erhalten.

Die Kosten in Höhe von ca. 25.000 Euro, die Schöneck für die Beratung durch die Kanzlei hätte aufbringen sollen, waren den Grünen Anlass gewesen, sich bereits vor der detaillierten Prüfung der Transaktionsbedingungen zu überlegen, ob denn eine Beteiligung grundsätzlich sinnvoll sei oder nicht. Das Ergebnis war im März ein Beschlussantrag in der Gemeindevertretung, dass sich Schöneck nicht an der eam beteiligen solle. Bei aller Skepsis wollte sich die Mehrheit der Gemeindevertretung jedoch noch nicht festlegen und kündigte lediglich den Vertrag mit der beratenden Kanzlei.

Ein Ausschusstermin am 14.07., bei dem zwei am Prozess beteiligte Bürgermeister und ein Mitarbeiter der eam von scheinbar nahezu risikofreien sieben Prozent Rendite schwärmten, führte bei den Vertretern von SPD und CDU zu einem Umdenken. Sie gingen sogar so weit, so kurz vor den Sommerferien noch eine Sondersitzung der Gemeindevertretung zu beschließen. Denn Voraussetzung dafür, überhaupt im Prozess bleiben zu können, war ein Vertragsabschluss mit der Kanzlei bis zum 25.07. Unter dem Zeitdruck unterlief ein Formfehler bei der Einladung, weshalb zur Sitzung am 22.07. die Gemeindevertreter zwar nahezu vollständig anwesend waren, aber unverrichteter Dinge wieder nach Hause geschickt werden mussten. Doch damit nicht genug: Es wurde zuvor eine Eil-Einladung für eine erneute Sitzung am 24.07. überreicht. Diese war zwar förmlich korrekt, auf Grund der Kurzfristigkeit konnte jedoch weniger als die Hälfte der Gemeindevertreter teilnehmen, weshalb die Anwesenden wegen fehlender Beschlussfähigkeit erneut umsonst gekommen waren und Seifrieds Rede ungehalten blieb.


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