Überprüfung des ruhenden und fließenden Verkehrs

Schöneck
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Die Gemeinde macht alle Verkehrsteilnehmer darauf aufmerksam, dass ab Juni  2015 in Schöneck verstärkt der ruhende und fließende Verkehr durch  Ordnungspolizeibeamte überprüft wird.



Insbesondere werden dabei die Belange des § 12 der Straßenverkehrsordnung berücksichtigt. Dies bedeutet, dass vornehmlich das unerlaubte Parken von Fahrzeugen auf den Gehwegen und das Parken vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten überprüft werden.  Die Beachtung ausgewiesener Halt- bzw. Parkverbotszonen wird ebenfalls kontrolliert.

Schwerpunkt der Kontrollen wird das Parkverhalten in den engen Straßen der Ortskerne sein. Hier wird insbesondere überprüft werden, ob eine Durchfahrtsbreite für Rettungsdienste und Entsorgungs-fahrzeuge von mindestens 3 m vorhanden ist. Fahrzeuge sollten daher möglichst auf den Grundstücken geparkt und Garagen und Stellplätze nicht zweckentfremdet werden. Auch die Einhaltung des Leinenzwanges für Hunde in der Brut- und Setzzeit soll in den Nidderauen verstärkt überprüft werden.

Alle Verkehrsteilnehmer und Hundehalter werden hiermit auf die anstehenden Überprüfungen hingewiesen und um entsprechende Verhaltensweise gebeten. Für Fragen und Gespräche stehen die Ordnungspolizeibeamten gerne vor Ort zur Verfügung.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


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