„Haben Sie vor, sich zu Tode zu saufen?“

Steinau
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„Haben Sie vor, sich zu Tode zu saufen?“, fragte Strafrichter Dr. Wolfgang Ott den 57-Jährigen aus Steinau im Amtsgericht Gelnhausen und meinte das durchaus ernst.

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gerichtMit 2,71 Promille war er auf seinem Mofa in der Brüder-Grimm-Stadt erwischt worden, sein Vorstrafenregister mit zahlreichen Trunkenheitsfahrten ließ auf ein großes Alkoholproblem schließen, das ihn auch schon ins Gefängnis brachte. Diesmal gab es „nur“ eine Bewährungsstrafe, allerdings mit Auflagen.

Am 30. Juni 2013 war er um 13.45 Uhr auf der Leipziger Straße in Steinau von der Polizei angehalten worden. „Ja, ich bin gefahren“, gab der 57-Jährige jetzt vor Gericht zu, leugnen wäre aber auch zwecklos gewesen. Laut seinen Angaben war er gerade auf dem Weg zur Apotheke, um Medikamente für seine Lebensgefährtin zu holen. Einen Teil seiner Tagesration Alkohol hatte er da schon intus. Zwei Flaschen Weinbrand habe er zuletzt pro Tag getrunken, inzwischen aber auf eine reduziert. Dazu kämen drei, vier Bier. „Ich bin dabei, mich runterzutrinken“, hörte sich dieser Plan des Steinauers allerdings wenig vielversprechend an.

Drei Entgiftungen hat er schon hinter sich, bis zum nächsten Rückfall hat es aber meist nicht lange gedauert. Seit 1972 haben sich 20 Vorstrafen in seinem Register angesammelt, fast alles Trunkenheitsfahrten, die den Steinsetzer auch schon für neun Monate ins Gefängnis brachten. „Ich nehme die Strafe sofort an“, war er dann auch sichtlich erleichtert, als die Staatsanwaltschaft diesmal eine Bewährungsstrafe in Aussicht stellte.

Wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr wurde er zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Er muss 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten, außerdem wurde der Führerscheinstelle untersagt, dem 57-Jährigen binnen der nächsten zwei Jahre eine Fahrerlaubnis zu erteilen. Das Urteil ist rechtskräftig.


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