Keine Strafe trotz Drogenbesitz

Steinau
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Kurioser Prozessverlauf im Amtsgericht Gelnhausen: Obwohl ein 19-Jähriger aus Steinau zugab, im März dieses Jahr mit Drogen in einem Regionalexpress zwischen Wächtersbach und Hanau erwischt worden zu sein, verließ er ohne Strafe den Gerichtssaal.



gerichtDer junge Mann hatte nämlich auch keinen gültigen Fahrschein, wurde dafür schon verurteilt und entging so einer erneuten Bestrafung.

Die Anklage der Staatsanwaltschaft Hanau klang eigentlich eindeutig: Am 22. März 2014 soll der 19-Jährige ohne Ticket den Regionalzug genutzt haben und zudem unter anderem fast 50 Gramm Marihuana-Blüten bei sich gehabt haben. Nach der Anklageverlesung wollte der Steinauer dann zunächst nichts zu den Vorwürfen sagen, ließ sich von Jugendrichter Florian Günthner dann aber doch eines Besseren belehren. „Die Polizei hat das Schwarzfahren und die Drogen separat behandelt“, versuchte er dem Angeklagten zu vermitteln, dass dies durchaus auch als eine Tat gesehen werden könnte. Und da er für die Beförderungserschleichung bereits zu 30 Arbeitsstunden verurteilt worden war, könnte er kein weiteres Mal bestraft werden.

Allerdings verstand der Steinauer den in der Tat schwierigen Sachverhalt nicht. „Sie sind also ohne Fahrschein gefahren, um die Drogen zu Hause einzulagern?“, fragte ihn Jugendrichter Günthner und bekam vom Angeklagten nicht das angestrebte „ja“, sondern ein ehrliches „nein“. Und danach erzählte der 19-Jährige, wie es vermutlich wirklich war. Nach einer durchzechten Nacht in Wächtersbach habe er auf den Zug nach Steinau gewartet, sich aufgrund der kühlen Temperaturen in einem im Bahnhof stehenden Regionalexpress in Richtung Frankfurt aufgewärmt. In diesem sei er eingeschlafen und schließlich kurz vor Hanau vom Fahrkartenkontrolleur geweckt worden. Die Drogen habe er zuvor gekauft und zum Eigenkonsum mit nach Hause genommen.

Diese Ehrlichkeit wurde schließlich belohnt: Da der Steinauer ohne Verteidiger auf der Anklagebank saß und somit keinen juristischen Beistand hatte, sollte ihm der schwierige prozessuale Sachverhalt nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Das Verfahren wurde eingestellt.


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

online werben

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

vogler banner

Anzeige

vogler banner

Anzeige

Online Banner 300x250px MoPo 2