Drogendealer entgeht nur knapp dem Gefängnis

Steinau
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Es dürfte die allerletzte Chance für ihn sein: Ein 36-Jähriger aus Steinau wurde bereits zum dritten Mal wegen seiner Drogengeschäfte zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, diesmal allerdings ohne weiteren Spielraum für weitere Vergehen.

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gerichtDas Schöffengericht Gelnhausen entschied sich zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sprach damit genau das Strafmaß aus, das noch zur Bewährung ausgesetzt werden konnte. Nur ein Tag mehr und er hätte ins Gefängnis gemusst.

Die Mengen, mit denen der gelernte Fliesenleger von der Brüder-Grimm-Stadt aus handelte, hätten dies durchaus gerechtfertigt. Am 11. November 2013 fand die Polizei in seiner Wohnung Marihuana, Amphetamine sowie ein weißes Pulver, das sich später als Grundlage für die Zubereitung von Kokain herausstellte. Ein Eimer mit 1,7 Kilogramm des dazugehörigen Streckmittels war ebenfalls vorhanden. Über 300 Gramm Amphetamine, über 100 Gramm Marihuana und eben zirka 17 Gramm besagter Kokain-Zubereitungsmasse hatten die Beamten nach der Durchsuchung gefunden. Einen Teil der Drogen hatte der Angeklagte noch schnell aus dem Dachfenster seiner Wohnung geworfen, allerdings wartete ihm Garten auch ein Polizist, so dass nichts „verloren“ ging. Zudem wurden auch 10.000 Euro sichergestellt, vermutlich der Erlös aus seinen bisherigen Drogengeschäften.

„Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge“ lautete schließlich der Urteilsspruch, der zur zweijährigen Freiheitsstrafe führte, die für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Der Steinauer, der alle  Anklagepunkte der Staatsanwaltschaft einräumte, muss zudem eine stationäre Therapie, die er vor zwei Monaten freiwillig begonnen hat, zu Ende führen und damit seine eigene Drogensucht besiegen. Auch danach muss er dem Gericht per Bescheinigungen nachweisen, dass er eine entsprechende medizinische Nachsorge betreibt. Dabei soll ihn auch ein Bewährungshelfer unterstützen. Das in der Wohnung gefundene Geld geht an die Staatskasse. „Wir wollen, dass sie ihr Leben in den Griff bekommen, aber Finger weg von den Drogen“, gab ihm die Vorsitzende Richterin Petra Ockert mit auf den Weg. Das Urteil ist rechtskräftig.


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