Die hessische Gemeindeordnung sehe ganz klar vor, dass in einem Bürgerentscheid, der sich auf die Aufhebung eines Beschlusses der Gemeindevertretung bezieht, der Magistrat seine Auffassung unabhängig vertreten könne. Es bestehe in diesen Fällen ausdrücklich keine Neutralitätspflicht. Magistrat und Stadtverordnetenversammlung dürften ihre Position öffentlich darstellen. Das habe die Stadtverordnetenversammlung in ihrer Sitzung am 4. Juni 2014 auch so beschlossen.
Es sei ausdrücklich für Magistrat und Stadtverordnetenversammlung zulässig, Informationsschreiben und andere Empfehlungen zum Bürgerentscheid öffentlich zu verbreiten. „Vertrauensmann“ Siemon stelle sich damit wieder einmal selbst in Frage. "Entweder kennt er die Rechtslage nicht oder er kennt sie und behauptet dann wissentlich falsche Tatsachen. Jeder Bürger muss sich fragen, ob das einem Vertrauensmann gerecht wird. Im Interesse der Stadt sollten die Wähler beim Bürgerentscheid am 27. Juli mit 'NEIN' stimmen", heißt es in der Pressemitteilung abschließend.
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