Gemeindewahlleiter verwahrt sich gegen den Begriff „Trickserei“

Wächtersbach
Typographie
  • Smaller Small Medium Big Bigger
  • Default Helvetica Segoe Georgia Times

Die Bürgerinitiative „Ächt – Bürgerbegehren“ wirft der Stadt Wächtersbach in der Öffentlichkeit vor, den Termin für den Bürgerentscheid in die hessischen Sommerferien verlegt zu haben, damit der Bürgerentscheid in der Öffentlichkeit nicht wahrgenommen wird und an Aufmerksamkeit verliert.



Zu diesem Vorwurf äußert sich jetzt der Gemeindewahlleiter der Stadt Wächtersbach, Reinhold Beringer: „Der Abstimmungstermin wurde von der Stadtverordnetenversammlung ordnungsgemäß auf den 27. Juli gesetzt. Im besagten Flyer wird der SPD-Fraktion vorgeworfen, bei der Terminansetzung eine legale Trickserei begangen zu haben.“

Es bleibe festzustellen, dass für die Terminansetzung nicht die SPD-Fraktion verantwortlich sei. Das kommunale Wahlgesetz des Landes Hessen besage, dass der Abstimmungstermin von der Stadtverordnetenversammlung durch Beschluss bestimmt werden müsse. Der Gesetzgeber sehe vor: Der Bürgerentscheid ist unverzüglich, spätestens innerhalb von sechs Monaten nach der Zulassungsentscheidung des Stadtparlaments durchzuführen. Jedoch nicht vor Ablauf von 50 Tagen, um eine umfassende Organisation und einen reibungslosen Ablauf des gesamten Wahlverfahrens zu gewährleisten. Gemeindewahlleiter Reinhold Beringer: „Bei der Terminfestlegung wurden die rechtlichen Grundlagen beachtet. Die von der Stadtverordnetenversammlung getroffene Terminwahl ist sinnvoll. Gesetzlich hätte der Termin 'Bürgerentscheid' auch im September sein können, jedoch wäre die Sache möglicherweise aus dem Bewusstsein der Bevölkerung geraten.“ Die Initiatoren hätten dies ebenso anprangern können.

Die Terminfestlegung auf den frühesten Termin sei deswegen positiv, da den Bürgern im Vorfeld ausreichend Zeit bleibe, sich mit dem Thema zu befassen und eine Meinung zu bilden. Deshalb gab es die besagte Sondersitzung der Stadtverordnetenversammlung. Diese Vorgehensweise verdiene Anerkennung und keine Kritik. Über die Fehlinformationen im Flyer der Bürgerinitiative: „Ächt – Bürgerbegehren“ könne detailliert Auskunft erteilt werden. Interessierte wenden sich bitte an den Gemeindewahlleiter der Stadt Wächtersbach, Reinhold Beringer wenden: Telefon 06053/802-58 oder per Mail unter: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


Ihnen ist etwas Interessantes aufgefallen im Main-Kinzig-Kreis? Schreiben Sie uns an info@vorsprung-online.de


Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

online werben

Anzeige
Anzeige
Anzeige
Anzeige

vogler banner

Anzeige

vogler banner

Anzeige

Online Banner 300x250px MoPo 2