Wächtersbach: Sexuellen Missbrauch gefilmt

Wächtersbach
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Wegen sexuellen Missbrauchs und dem Besitz von Kinderpornografie wurde ein 48-Jähriger aus Wächtersbach vom Schöffengericht Gelnhausen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Der Kfz-Mechaniker hatte gestanden, im Mai 2012 in seiner Wohnung das Geschlechtsteil des Enkels seiner Lebensgefährtin berührt und dies gefilmt zu haben.

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gerichtBei einer Hausdurchsuchung wurden auf dem Handy des Angeklagten schließlich insgesamt drei Filme mit kinderpornografischem Inhalt gefunden.

Der 48-Jährige ließ seinen Verteidiger Steffen Heß eine Erklärung vortragen und gestand alle Vorwürfe ein. Warum er im Mai 2012 ins Gästezimmer im Dachgeschoss ging, wo der Elfjährige aufgrund hoher Temperaturen ohne Schlafanzug schlief, und anschließend die ihm vorgeworfenen Taten begann, könne er sich auch nicht erklären. Unter Tränen wiederholte er dies in seiner einzigen Stellungnahme in seinem Schlusswort. Der Junge hat sich des Öfteren bei seiner Großmutter aufgehalten und dort übernachtet, zu weiteren Taten soll es im Vorfeld allerdings nicht gekommen sein. Zudem soll der Elfjährige bei der Tat nicht wach geworden sein und demzufolge keine Erinnerungen daran haben, wurde aus einer richterlichen Vernehmung des Jungen berichtet.

Die einjährige Haftstrafe für den Wächtersbacher wird zur Bewährung ausgesetzt, zudem erklärte er sich während der Verhandlung bereit, an therapeutischen Maßnahmen teilzunehmen. „Das war der größte Fehler meines Lebens“, erklärte der 48-Jährige ganz zum Schluss.


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