Betrügerpärchen im Warenhaus

Wächtersbach
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Die Methode war immer die Gleiche: Mit ihrer EC-Karte hat ein Pärchen aus Steinau von August bis Oktober 2013 mehrfach in einem Warenhaus in Wächtersbach eingekauft, wohlwissend, dass ihr Konto nicht gedeckt war.



Wenige Tage nach dem Kauf gaben sie die Ware wieder zurück und ließen sich den Kaufpreis in bar auszahlen. Der Anführer bei den Betrügereien war der Ehemann, der bereits verurteilt wurde und bis 2017 hinter Gittern sitzen wird. Jetzt musste sich auch die erst 19-jährige Ehefrau im Amtsgericht Gelnhausen verantworten.

Die gebürtige Jossgründerin kaufte laut Anklage der Staatsanwaltschaft Hanau am 23. August 2013 zum ersten Mal eine Überwachungsanlage für fast 430 Euro und bezahlte diese mit ihrer EC-Karte. Ein Tag später brachte sie die Anlage wieder zurück und erhielt den Kaufpreis in bar erstattet. Die Abbuchung vom Konto war da noch nicht erfolgt und somit auch nicht aufgefallen, dass das Konto gar nicht gedeckt war. Im September kaufte sie Ware für über 500 Euro und ging nach der gleichen Methode vor.

Am 25. Oktober 2013 flog dann der Betrug auf: Einen Kauf vom 17. Oktober 2013 wollte sie gemeinsam mit ihrem Ehemann acht Tage später wieder zurückgeben und das Bargeld kassieren, diesmal fiel aber einer Verkäuferin auf, dass das Geld nicht vom Konto abgebucht werden konnte. Noch am gleichen Tag hatte das Pärchen weitere Ware dort eingekauft, die vermutlich nach der gleichen Masche in Bargeld umgewandelt werden sollte.

Die 19-Jährige räumte in der Verhandlung alle Anklagepunkte ein, allerdings gingen Gericht und Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Ehemann die treibende Kraft bei den Betrügereien war und die junge Frau lediglich vorgeschickt wurde. Das Gericht beließ es daher bei einer Verwarnung, zusätzlich muss die von Hartz IV lebende Angeklagte binnen sechs Monaten 60 Stunden in einem Pflegeheim arbeiten. Ihrem Mann will sie übrigens in jedem Fall die Treue halten. „Wenn er wieder rauskommt, wird alles anders werden“, werde der derzeitige Haftinsasse nach seiner Entlassung in drei Jahren in jedem Fall wieder bei ihr einziehen.


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