Wächtersbach: Stadt sucht nicht angemeldete Hunde

Wächtersbach
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Wie nahezu alle Städte und Gemeinden in Deutschland erhebt auch die Stadt Wächtersbach eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die „Vierbeiner“ vom Hundehalter im Rathaus (Zimmer 13, Telefon 06053-80219) angemeldet wurden. Die jährliche Hundesteuer beträgt derzeit 72 Euro für einen Hund. Entsprechend mehr müssen die Hundehalter für weitere Hunde zahlen.

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Allerdings sind laut einer Pressemitteilung des Rathauses nicht alle Hundehalter der Pflicht zur Anmeldung ihrer Hunde nachgekommen. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit hat die Stadt nun entscheiden, eine Hundebestandsaufnahme durchzuführen. Hierzu werden alle Haushalte in Wächtersbach in den nächsten Wochen durch Mitarbeiter der beauftragten Firma „Springer – kommunale Dienste GmbH, Düren“ aufgesucht, sie weisen sich durch entsprechende Dienstausweise aus. Die Mitarbeiter sind wochentags in der Zeit von 10 bis 20 Uhr und samstags bis 17 Uhr unterwegs.

Durch die Befragung wird die beauftragte Firma den vorhandenen Hundebestand feststellen. Zur Durchführung dieses Auftrages werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben. "Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem können Bußgelder bis zu 1.000 Euro geltend gemacht werden. Daher empfehlen wir jedem Hundehalter, seine Tiere schnellstens anzumelden, um sich Unannehmlichkeiten zu ersparen", heißt es in der Pressemitteilung abschließend.


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