Wenn morgens die Polizei klingelt...

Wächtersbach
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Kuriose Anreise ins Gericht: Um 5 Uhr morgens klingelte die Polizei bei einem 58-jährigen Wächtersbacher, um sein Erscheinen bei einer Verhandlung im Amtsgericht Gelnhausen sicherzustellen.

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Zwei Stunden später wurde auf der Wache dann allerdings festgestellt, dass die angeordnete Vorführung wieder aufgehoben worden war. Also wurde der Wächtersbacher wieder auf freien Fuß gesetzt und musste oder durfte schließlich alleine zum Gericht laufen.

Dort kannte er sich bereits gut aus, sechs Mal saß es bereits auf der Anklagebank und meist war sein Alkoholkonsum dafür der Auslöser. Zuletzt war er am 9. Mai 2014 erwischt worden: Kunden eines Einkaufsmarktes in Wächtersbach hatten gesehen, wie er torkelnd zu seinem Auto lief und wegfuhr. Die informierte Polizei stoppte den Pkw, die anschließende Blutuntersuchung ergab einen Promillewert von 2,74. Seinen Führerschein brauchte gar nicht lange gesucht zu werden, den musste er nämlich schon vor Jahren abgeben.

„Ich wollte nur Zigaretten holen“, bekannte sich der 58-Jährige in der Verhandlung gleich zu Beginn schuldig, darf sich jetzt allerdings keine weiteren Konflikte mit dem Gesetz mehr erlauben. Da er bereits mehrfach einschlägig vorbestraft ist, wurde er wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr und vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt, die für die drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem wurde eine Führerschein-Sperrfrist von einem Jahr verhängt. Das Urteil ist rechtskräftig.


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