Drogen unter der Wintermütze: Strafmaß halbiert

Blaulicht
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Bei den Amtsgerichten in Gelnhausen und Hanau war der 50-Jährige aus dem Main-Kinzig-Kreis in den vergangenen Jahren Stammgast, mit seinen Wohnsitzen wechselten auch die Tatorte und damit auch die Zuständigkeiten der Gerichte.



gerichtBislang war er allerdings nur wegen kleinerer Delikte angeklagt, so dass ihm der Gang ins Gefängnis erspart blieb. Im Juni 2013 erwischte es ihn dann aber doch: Das Schöffengericht Hanau verurteilte ihn wegen Drogenbesitzes zu drei Jahren, von denen er inzwischen neun Monate in der Justizvollzugsanstalt Frankfurt abgesessen hatte. Allerdings legte er gegen diese Entscheidung Berufung ein und hatte Erfolg: Die 6. Kleine Strafkammer am Landgericht Hanau reduzierte die Strafe auf 18 Monate und setzte sie zur Bewährung aus. Nachdem er seinen 50. Geburtstag im Januar hinter Gittern feiern musste, durfte er die Gefängnismauern jetzt wieder verlassen.

Am 12. Februar 2013 entdeckte eine zivile Polizeistreife einen „alten Bekannten“ hinter dem Steuer eines Fahrzeuges und nahm die Verfolgung auf. Auf dem Beifahrersitz saß der Angeklagte, der wie auch der Fahrer wenig später aus dem Wagen geholt wurde. Unter seiner Wintermütze fand die Polizei auf seinem Kopf in einer Dose eine Substanz, die sich schnell als Heroin herausstellte. Auch ein Klappmesser und ein Hundeabwehrspray trug er bei sich.

Das Heroin hatte einen Wertstoffgehalt von 1,66 Gramm und lag damit knapp über der 1,5-Gramm-Grenze, ab der laut Gesetz von einer nicht geringen Menge ausgegangen wird. Das reichte aus, um ihn zunächst festzunehmen und dann einige Wochen später auch in Untersuchungshaft bis zur Verhandlung zu stecken. Alleine seine 14 Vorstrafen lassen auf eine düstere Vergangenheit schließen, allerdings ist er nur einmal bei seinem Drogenkonsum oder Beschaffung erwischt worden. Von dort sei er auch an jenem 12. Februar 2013 gekommen, den Stoff habe er von einem Mazedonier in einem Waldgebiet nahe Offenbach bekommen, nach dem ihn eine andere Person dort hin gelotst habe. Das Messer und das Spray habe er nur zur Verteidigung dabei gehabt, falls bei der Drogenübergabe etwas schief gehe. Heroinabhängig sei er nach zahlreichen anderen „Drogenexperimenten“ im Alter von 40 Jahren geworden, seit sieben Jahren nehme er an einem Methadonprogramm teil, erklärte er der Strafkammer. Erstmals vor Gericht stand er 1988, zahlreiche Diebstahls-Delikte sind in seiner dicken Akte aufgeführt.

Die Landgerichtskammer stuft die Entscheidung des Schöffengerichts dennoch als „weit überhöht“ ein und entschied sich für eine Halbierung des Strafmaßes. Die 18 Monate wurden zudem zur Bewährung ausgesetzt und der Haftbefehl aufgehoben. Die Staatsanwaltschaft hatte die Verwerfung der Berufung und die Haftfortdauer auf Grundlage des ursprünglichen Strafmaßes beantragt.


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