92-Jähriger aus MKK wegen Nazi-Verbrechen angeklagt

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Ein 92-jähriger Mann aus dem Main-Kinzig-Kreis soll während des Nazi-Regimes im Konzentrationslager Auschwitz Beihilfe zum Mord geleistet haben. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat jetzt Anklage erhoben, der Prozess gegen den damals 19 und 20 Jahre alten Beschuldigten wird vermutlich Anfang 2016 vor der Jugendkammer des Landgerichts Hanau beginnen.



landgerichtWo genau der aus Ungarn stammende 92-jährige Mann heute im Main-Kinzig-Kreis lebt, wollen Gericht und Staatsanwaltschaft erst bekanntgeben, wenn der Zustellungsbescheid für die Anklage zurückgekommen ist und somit sichergestellt ist, dass er offiziell von den Vorwürfen gegen ihn erfahren hat. Eine Wohnungsdurchsuchung hatte bei ihm allerdings bereits im vergangenen Jahr stattgefunden.

Andreas Weiß, Pressesprecher des Hanauer Landgerichts, erklärt gestern auf Anfrage, dass davon auszugehen ist, dass der 92-Jährige trotz seines hohen Alters derzeit verhandlungsfähig ist. In der Anklage wird ihm vorgeworfen, zwischen November 1942 und Ende 1943 als Mitglied des SS-Totenkopfsturmbannes des Konzentrationslagers Auschwitz Wachdienst verrichtet und dabei an der organisatorischen Abwicklung von drei Transporten mit aus Berlin, Drany (Frankreich) und Westerbork (Niederlande) deportierten insgesamt 1.870 Personen beteiligt gewesen zu sein. „Von den Deportierten wurden mindestens 1.075 Personen unmittelbar nach ihrer Ankunft in Auschwitz in den Gaskammern grausam und heimtückisch getötet“, erklärte die Frankfurter Oberstaatsanwältin Nadja Niesen in einer Pressemitteilung.

Nach den bislang vorliegenden Erkenntnissen habe der jetzt 92-Jährige wie alle anderen Angehörigen des Lagers gewusst, dass seine Tätigkeit als Wachmann und seine Mitgliedschaft im SS-Sonderkommando der industriell organisierten Massentötung von tausenden Menschen diente, zum Nachteil von „ihrem Schicksal arg- und wehrlos gegenüberstehender Häftlingen aus rassischen menschenverachtenden Motiven in grausamer und gefühlloser Art und Weise“, so Oberstaatsanwältin Niesen. Mit seiner Tätigkeit als Wachmann soll er dazu einen arbeitsteiligen Beitrag geleistet und die Taten gefördert haben.

Der 92-Jährige, der sich Anfang 1942 in Ungarn freiwillig zum Dienst in der SS gemeldet haben soll, war laut Anklage zunächst im Rang eines SS-Schützen und später als SS-Sturmmann in Auschwitz tätig. „Aus Rechts- und Beweisgründen wurde die Anklage auf die Beteiligung an der Tötung der Menschen aus den drei genannten Transporten beschränkt“, so Niesen weiter. Das Verfahren beruhe auf Vorermittlungen der Zentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg, die am 19. Februar 2014 zu bundesweiten Durchsuchungen von Wohnungen ehemaliger SS-Angehöriger, darunter auch der des Angeschuldigten, geführt hatten.

Der nun in Hanau anstehende Prozess erinnert an das Verfahren gegen den so genannten „Buchhalter von Auschwitz“, Oskar Gröning, der am Mittwoch vom Landgericht Lüneburg zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Er war wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen angeklagt worden.


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