Gesetzlicher Auftrag zur Kinderbetreuung nicht ausfinanziert

Politik
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Reiner Bousonville, Fraktionsvorsitzender der Kreis-Grünen, findet es empörend, dass die gesellschaftlich höchst bedeutende Zukunftsaufgabe der Kinderbetreuung von Bund und Land nicht ausreichend finanziert werde.



Als Beispiel nennt der Grüne das kürzlich im Bundestag beschlossene Kita-Ausbaugesetz. Das Gesetz „zum qualitativen Ausbau in der Kindertagesbetreuung" bezeichnet  Bousonville als „Mogelpackung und Profilierung des Bundes auf Kosten der Kommunen“. Aber auch auf der Ebene des Landes Hessen spart der Kommunalpolitiker nicht mit Kritik.

„Die für die Umsetzung des Kita-Ausbaugesetzes bereitgestellten Mittel in Höhe von 550 Millionen für vier Jahre reichen nicht einmal für den Ausbau von Betreuungsplätzen, geschweige denn für Qualitätssteigerungen. Die als Folge der Schaffung neuer Betreuungsplätze entstehenden Betriebskosten in den Kinderbetreuungseinrichtungen, haben dann die Kommunen zu finanzieren“, kritisiert Bousonville. Ein großer Schwachpunkt des Gesetzes bestehe ferner darin, dass Einrichtungen nur dann gefördert würden, wenn sie mit den Ausstattungen neue Plätze schaffen.

Bousonville erläutert die Unterfinanzierung der Kinderbetreuung auch am Beispiel des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz, der aus einem Familienentlastungsgesetz des Bundes hervorgegangen ist. „Geht man von durchschnittlichen Kosten der Kinderbetreuung für Kinder unter drei Jahren (U3) von 14.000 Euro pro Platz im Jahr aus und rechnet davon etwa 6.000 Euro ab, die durch Zuschüsse, Elterngebühren hereinkommen, dann bleiben den Kommunen immer noch 8.000 zu finanzieren. Die vom Bund bei seiner Berechnung des Finanzierungsbedarfs zugrunde gelegte Bedarfsdeckung von 35 Prozent deckt sich nicht mit den Realitäten. Der  Rechtsanspruch besteht schließlich für alle Eltern. In der Folge bedeutet das eine Unterdeckung in der Rechnung des Bundes und eine Kostenexplosion für die Kommunen“, erklärt Bousonville.

Probleme bereite den Kommunen bei der Finanzierung der Kinderbetreuung aber auch die Landesebene. „Die Bundesländer leiten die vom Bund für diesen Zweck zugewiesenen Mittel entweder gar nicht oder nur verzögert weiter. Sie stellen keine eigenen Landesmittel zur Verfügung, sondern reichen nur fremde Gelder weiter“, erläutert der Grüne. Im Ländervergleich würden die hessischen Kommunen, so die neueste Jahresrechnungsstatistik, deutlich mehr als andere Länder zu den Kosten für die Kinderbetreuung herangezogen. Der Fraktionschef der Kreisgrünen fordert daher auch vom Land Hessen die volle Konnexität bei den Kinderbetreuungskosten ein.

„Jedes Kind hat ein Recht auf gute Bildung und Betreuung. Das kostet Geld. Es kann nicht angehen, dass Bund und Land Versprechungen machen, die die Kommunen dann einzulösen haben. Statt in unsinnige Maßnahmen, wie zum Beispiel das Betreuungsgeld, zu investieren, sollten Land und Bund besser den Kommunen ausreichende Mittel für Bildung und Betreuung von Kindern zur Verfügung stellen“, fordert Bousonville.


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