Rettet die Mopsfledermaus den Hessischen Naturpark Spessart?

Politik
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„Der Spessart ist ein Kleinod mit Alleinstellungsmerkmal in Deutschland, das erhalten werden muss."



Diese Erklärung wurde auf dem letzten Bezirkstag am 29.07.2014 in Unterfranken festgehalten. Der Bezirkstag entschied deshalb, im Naturpark Bayerischer Spessart keine Zonen für Windkraftanlagen zuzulassen und somit nichts an der bestehenden Landschaftsschutzverordnung zu ändern. Damit bleiben 99,92 % des Naturpark Bayerischer Spessart für Windkraftanlagen tabu.

Der Naturpark Hessischer Spessart ist genauso schützenswert wie der Bayerische Teil des Spessarts und sollte nicht in einen Industriepark verwandelt werden. Jedoch sieht die Regionalplanung Südhessen rund um die Gemeinden Biebergemünd, Linsengericht und Flörsbachtal Potentialflächen für über 300 Windkraftanlagen (WKA) vor. Wo bleibt hier der Schutz unserer Wälder und Naherholungsgebiete? Die avifaunistischen Gutachten der Gemeinden Biebergemünd und Linsengericht aus 2012 und 2013 zeigten auf, dass zwar viele schützenswerte Tierarten, insbesondere Fledermausarten, in unseren Wäldern leben, diese seien aber durch den Bau von WKA nicht gefährdet. Es gäbe nur eine Wochenstube der europaweit geschützten Mopsfledermaus im Kasselgrund, die zum Ausschluss einiger Flächen führen sollte.

Diese Aussagen wurden von der Bürgerinitiative „Windkraft im Spessart - In Einklang mit Mensch und Natur e.V.“ so nicht akzeptiert. Um eigene Nachweise erbringen zu können, kaufte die BI mehrere Ultraschallmikrophone mit dazugehöriger Software. Mit Hilfe dieser Instrumente können die Signale der Fledermäuse aufgezeichnet werden. Da die Mopsfledermaus ein sehr spezifisches Rufmuster hat, können die Aufzeichnungen dann anschließend selektiv nach dieser Art ausgewertet werden. Ausgerüstet mit Mikrofon und Laptop wurden nächtelang die Gebiete Bieber, Rossbach, Breitenborn-Lützel, Franzosenkopf, Galgenberg und Rauhe Heil untersucht. Vom Anfang April bis Ende September 2014 erbrachten Mitglieder der BI durch Ultraschallaufnahmen an insgesamt 25 Standorten weit über 100 Einzelnachweise der Mopsfledermaus. Diese Nachweise streuen über das gesamte südliche und östliche Gemarkungsgebiet von Biebergemünd, einschließlich der angrenzenden Gemarkung Linsengericht (Hufeisenparkplatz bis Galgenberg) und Geiselbacher Forst (Wanderparkplatz 201 an der ST2306).

Ein Vergleich der Ergebnisse der BI Untersuchungen aus 2014 mit den Ergebnissen der Gutachten der Gemeinde Biebergemünd sowie der beiden untersuchten Flächen der Gemeinde Linsengericht ist insofern „bemerkenswert“, dass gerade jetzt in diesen Gebieten entlang der bayrischen Grenze flächendeckend und kontinuierlich Detektornachweise erfolgten, während die Gutachter für die beiden Gemeinden in 2012 keinen Nachweis der Mopsfledermaus in diesen Gebieten erbringen konnten.

Um einen Gesamt-Überblick über das Aufkommen der Mopsfledermaus aufzuzeigen, fasste die Bürgerinitiative ihre Ergebnisse mit den Untersuchungen der HGON (Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz, Arbeitskreis Main-Kinzig), dem neuen Gutachten der Gemeinde Biebergemünd aus 2014 und dem Gutachten des ITN (Instituts für Tierökologie und Naturbildung) zusammen.

Es zeigt sich deutlich, dass sich die Wochenstubenquartiere und Jagdhabitate nicht, wie bis 2012 angenommen, nur auf den östlichen Teil der Gemarkung Flörsbachtal beschränken, sondern dass sich auf dem Gemeindegebiet Biebergemünd eine erfreulich große Anzahl an Wochenstuben-Quartieren befindet. Die Jagdhabitate dehnen sich in westlicher Richtung auf den Höhenzügen entlang der Birkenhainer Straße weiter bis zum Galgenberg oberhalb Eidengesäß auf das Gemarkungsgebiet Linsengericht aus. Mit insgesamt 21 nachgewiesenen Wochenstuben-Quartieren und einer flächendeckenden und sehr hohen Anzahl sonstiger Nachweise zählt das Gebiet rund um Flörsbachtal, Biebergemünd und Linsengericht zu einer der größten Populationen der Mopsfledermaus und damit zu einem Hotspot in Hessen. Die Zentren der Vorkommen liegen fast vollständig in den Potentialflächen für Windkraft, die von der Regionalplanung Südhessen vorgeschlagen wurden. Die laufende Planung für die Ausweisung von Vorrangflächen für Windkraft durch die Regionalversammlung Südhessen konterkariert damit in unverantwortlicher Weise die Schutzanforderungen für die Mopsfledermaus und führt im worst-case zum Verlust eines der bedeutendsten Habitate dieser Säugetierart in Hessen. Nach den landesweit geltenden Schutzkriterien für Mopsfledermaus dürften daher keine WKA in diesem Gebiet errichtet werden.

Nach der erfolgreichen Arbeit in 2014 wird sich die BI auch im Jahr 2015 mit Ultraschalldetektoren der Erfassung weiterer Daten zur Mopsfledermaus-Population widmen. Dies gilt vor allem für das Gebiet zwischen Flörsbach und Bieber, beziehungsweise rund um Eidengesäß. Zumindest stichprobenartig wird die BI auch eine Erfassung mit Ultraschalldetektoren südlich der Birkenhainer Straße auf Bayerischer Seite in Angriff nehmen.

Die Bürgerinitiative „Windkraft im Spessart - In Einklang mit Mensch und Natur e.V.“ appelliert an alle Mandatsträger, das Gebiet zwischen Flörsbachtal und Linsengericht als Naturpark zu erhalten und als Schwerpunktraum zum Artenerhalt der Mopsfledermaus auszuweisen.

Foto: Vorrangflächen laut Regionalplan Südhessen mit den eingetragenen Nachweisen der Mopsfledermaus.


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