Knapp acht Prozent werden vom Mindestlohn profitieren

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Ab 1. Januar 2015 gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde. Laut DGB-Berechnungen müssen zurzeit im Main-Kinzig-Kreis etwa 6.200 Vollzeitbeschäftigte mit weniger als 8,50 Euro Stundenlohn auskommen (Bruttoverdienst bis zu 1500 Euro/Monat). Das heißt: 7,9 Prozent der insgesamt 79.783 Vollzeitbeschäftigten im Main-Kinzig-Kreis werden von der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns profitieren.



Der DGB geht davon aus, dass bei den 31.400 sozialversicherten Teilzeitbeschäftigten im Main-Kinzig-Kreis und insbesondere bei den 22.200 Minijobs, der Anteil derjenigen, die vom Mindestlohn profitieren werden, noch deutlich höher liegt. Regionale Angaben sind jedoch wegen mangelnder statistischer Grundlagen nicht möglich. Bundesweit arbeiten deutlich mehr Frauen im Niedriglohnbereich als Männer. Dieser Trend zeigt sich auch im Main-Kinzig-Kreis. Während 5 Prozent der vollzeitbeschäftigten Männer im Main-Kinzig-Kreis brutto weniger als 1.500 Euro monatlich verdienen, liegt der Anteil der Frauen bei 14,2 Prozent.

DGB-Regionsgeschäftsführerin Ulrike Eifler ist überzeugt, dass der gesetzliche Mindestlohn zu mehr Gerechtigkeit führen wird. „Auch die Akzeptanz bei den Unternehmen wird zunehmen, wenn sie sicher sein können, dass der Mindestlohn auch von der Konkurrenz bezahlt wird“, sagt Eifler. Wichtig sei allerdings eine wirksame Überwachung. „Einige Arbeitgeber versuchen mit allen Tricks den Mindestlohn zu umgehen. Das ist kein Kavaliersdelikt“, so die DGB-Vertreterin. Wer gegen das Mindestlohngesetz verstoße, müsse mit Geldbußen bis zu 500.000 Euro rechnen. Wem der Mindestlohn vorenthalten werde, könne bis zu drei Jahre später Klage einreichen. Eifler weist darauf hin, dass tariflich ausgehandelte Branchen-Mindestlöhne ihre Gültigkeit behalten und nicht mit Hinweis auf den gesetzlichen Mindestlohn gekürzt werden können.


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