"Von einem 'Dammbruch' zu sprechen wie anlässlich unserer Erhebung 2012 wäre mittlerweile beschönigend ausgedrückt. Es sind vielmehr sämtliche Bastionen geschleift worden und das Hebesatzsystem zu einem einfachen Geldbeschaffungsinstrument für einsparungsunwillige oder -unfähige Kommunen verkommen. Wie wenig einfallsreich die Kommunen agieren, geht daraus hervor, dass den Gemeinden wegen der guten Wirtschaftslage im ersten Halbjahr 2014 zwar durchschnittlich 5,4% mehr Einnahmen zuflossen (weitaus mehr als die Inflationsrate!); das alles ist aber verpufft, weil die Ausgaben im gleichen Zeitraum um unglaubliche 6,7% gestiegen sind (Angaben des Bundes der Steuerzahler). Sparen sieht anders aus!", heißt es in einer Pressemitteilung.
Und weiter: "An einem besonders negativen Beispiel, nämlich der Stadt Bruchköbel, dargestellt: Für einen Messbetrag von 250,00 € erhöhte sich die Grundsteuer wie folgt:
1.1.2012: 250% auf 290% = 625,00 € auf 725,00 €
1.1.2014: 290% auf 350% = 725,00 € auf 875,00 €
1.1.2015 (geplant): 350% auf 490% = 875,00 € auf 1.225,00 €
Was das bedeutet, lässt sich in seinem gesamten Ausmaß erst erkennen, wenn man die Grundsteuerschuld als dauernde Leistung nach den Regeln des Bewertungsgesetzes kapitalisiert: Es ergibt sich ein Betrag von sagenhaften 22.785,00 €, dessen enteignungsgleiche Wirkung nicht mehr wegzudiskutieren ist. Dieser Betrag stellt wirtschaftlich den Minderwert des Grundstück wegen der Grundsteuerbelastung dar. Besondere (verfassungsrechtliche) Problematik liegt auch darin, dass es sich um eine sog. Substanzsteuer handelt, die nicht immer durch laufende Erträge erwirtschaftet werden kann (etwa für den Eigentümer, der im eigenen Haus wohnt) und für die der alte Grundsatz gilt: Vom Haus kann man nicht abbeißen. Es bleibt zu fragen, wie lange die Verwaltungsgerichte dieses Spiel noch mitmachen; denn die Erhöhungswut der Gemeinden wird absehbarerweise auch von der einmal angedachten gesetzlichen Obergrenze von 600% nicht Halt machen (wie das Beispiel Rüsselsheim zeigt). Das Verwaltungsgericht Gießen hat in einem aufsehenerregenden Beschluss bereits ausgesprochen, dass die Grundsteuer-Erhöhung nur letztes Mittel (ultima ratio) sein darf, nämlich wenn die sonstigen Einnahmen nicht zur Deckung des Haushalts ausreichen (Beschluss vom 16. Juni 2014, Az. 8 L 861/14). Daran kann auch das Innenministerium durch den bloß verwaltungsinternen „Herbsterlass“ nichts ändern – jedenfalls nicht für die Kommunen, die nicht unter dem Rettungsschirm stehen.
Auf eine Betrachtung einzelner Erhöhungswerte mag dieses Jahr wegen der breiten Erhöhungfront verzichtet werden. Bemerkenswert ist aber, dass solche Kommunen, die über stabile Gewerbesteuereinnahmen verfügen, an der „Erhöhungs-Rallye“ nicht teilnehmen. Gründau und Frankfurt seien an dieser Stelle erwähnt."
Ortsabgaben 1.1.2015
Hebesätze:
Stadt / Gemeinde | Grundsteuer A | Grundsteuer B | Gewerbesteuer |
Altenstadt | 300 % | 240 % | 320 % |
Bruchköbel | 338 % (*) | 350 % (*) | 390 % (*) |
Erlensee | 320 % | 400 % | 370 % |
Frankfurt | 175 % | 500 % | 460 % |
Freigericht | 310 % (*) | 310 % (*) | 350 % (*) |
Gelnhausen | 500% | 500% | 390% |
Großkrotzenburg | 280 % (*) | 320 % (*) | 380 % (*) |
Gründau | 200 % | 200 % | 300 % |
Hammersbach | 340 % (*) | 300 % (*) | 340 % (*) |
Hanau | 200 % | 460 % | 430 % |
Hasselroth | 310 % (*) | 320 % (*) | 380 % (*) |
Karben | 390 % | 390 % | 350 % |
Langenselbold | 400 % | 400 % | 380 % |
Limeshain | 280 % (*) | 270 % (*) | 340 % (*) |
Maintal | 395 % | 545 % | 410 % |
Neuberg | 395 % | 395 % | 360 % |
Niddatal | 360 % (*) | 330 % (*) | 325 % (*) |
Nidderau | 370 % | 400 % | 365 % |
Niederdorfelden | 370 % | 395 % | 380 % |
Rodenbach | 300 % (*) | 300 % (*) | 330 % (*) |
Ronneburg | 345 % (*) | 330 % (*) | 385 % (*) |
Schöneck | 320 % | 390 % | 360 % |
(*) Satzungsverfahren noch am Laufen
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