Dies ist das Ergebnis des Erörterungstermins, der vom Regierungspräsidium Darmstadt im Bürgerhaus Maintal-Bischofsheim abgehalten wurde. Den ganzen Tag über wurden die im Genehmigungsverfahren eingegangenen privaten Einwendungen sowie die Stellungnahmen von Verbänden, Kommunen und Fachbehörden zusammen mit der Vorhabensträgerin unter der Verhandlungsleitung des Regierungspräsidiums erörtert.
Im Zuge des Anhörungsverfahrens waren beim Regierungspräsidium 44 Stellungnahmen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange zugegangen; zudem wurden von 61 Personen private Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben. Etwa 60 Behörden- und Verbandsvertreter, darunter auch 23 private Einwender, hatten sich eingefunden und ihre Bedenken und Anregungen vorgetragen. Die betroffenen Anwohner machten im Termin deutlich, dass sie mehr Lärm und Erschütterungen befürchten und baten deshalb um mehr Schutzmaßnahmen.
Nach Abschluss der Diskussion wurde deutlich, dass gerade hinsichtlich der Lärmentwicklung im angrenzenden Hanauer Siedlungsbereich Ergänzungsbedarf besteht. Die Planunterlagen sind deshalb zu überarbeiten und zu ergänzen. Nach Vorlage der geänderten Unterlagen ist dann, so das Regierungspräsidium, eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.
Hinweis: Nach den Angaben der DB ProjektBau GmbH soll durch den 4-gleisigen Ausbau der Bahnstrecke 3660 der S-Bahnverkehr getrennt von den übrigen Verkehren ermöglicht und ein Mischverkehr, der mit dem Integralen-Taktfahrplan nicht vereinbar ist, vermieden werden. Gegenstand des vorliegenden Planfeststellungsverfahrens ist der Planungsabschnitt 2, Maintal, von Bahn-km 8,660 bis Bahn-km 15,082 der Eisenbahnstrecke 3660, Frankfurt (Main) Süd – Ffm Ost – Aschaffenburg Hbf, und von Bahn-km 60,069 bis Bahn-km 66,493 der Eisenbahnstrecke 3685, (Ffm) Abzw. Zeil – Hanau Hbf (S-Bahn), in der Stadt Maintal und für das Vorhaben geplante Kompensationsmaßnahmen in den Städten Gelnhausen und Hanau sowie in den Gemeinden Freigericht, Hasselroth, Linsengericht und Münster.
Die zur Planfeststellung eingereichten Unterlagen sind vom Regierungspräsidium Darmstadt zur allgemeinen Information in das Internet eingestellt worden und können noch bis zum Abschluss des Planfeststellungsverfahrens unter www.rp-darmstadt.hessen.de/Öffentliche Bekanntmachungen eingesehen werden.
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