Attraktivität des öffentlichen Schulwesens lässt nach

Politik
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Der bildungspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Christoph Degen hat heute anlässlich der vorliegenden Antwort der Landesregierung auf die Große Anfrage der SPD betreffend Ersatzschulen in Hessen nachdrücklich betont, dass Schulen in freier Trägerschaft die hessische Schullandschaft bereichern und von Eltern, trotz teilweise hoher Aufnahmegebühren und Schulgeldern, zunehmend nachgefragt werden.



Die Landesregierung erwarte laut Antwort bei insgesamt zurückgehenden Schülerzahlen bis 2020 eine Steigerung auf 7, 5 Prozent. „Unter den 199 Ersatzschulen mit knapp 51 500 Schülerinnen und Schülern sind viele, die eine hervorragende Arbeit leisten und wirkliche Innovation im Bildungsbereich bieten“, meint Degen. Die Einschätzung der Landesregierung, dass sie sich als Experimentierfeld und Schrittmacher neuer Bildungsideen erweisen, treffe vielfach zu. Einige hätten die Nase vorn bei Ganztagschulen, andere seien Vorreiter bei Inklusion oder hinsichtlich modularisierter Oberstufen. Das öffentliche Schulwesen hinke in Hessen nach 16 Jahren CDU-geführter Landesregierung hinterher. „Der Ausbau von inklusiven Gesamtschulen ist dringend notwendig. Auch die öffentlichen Schulträger müssen angemessen ausgestattet sein. Der Kommunale Finanzausgleich leistet nach den Kürzungen der letzten Jahre und auch nach dem neuen Modell dazu keinen Beitrag“, argumentierte Degen.

Degen wies darauf hin, dass das Schulgeld in Hessen vergleichsweise hoch sei. Das Schulgeld variiere stark und liege bei etwa dem Viertel der Schulen um die 300 Euro und darüber, während es in Baden-Württemberg bei 160 Euro, in Hamburg und Niedersachsen bei 200 Euro festgelegt ist. Degen betonte, dass die Landesregierung, die die gesetzliche Verpflichtung habe, Schulen in freier Trägerschaft zu fördern, auch die Höhe des Schulgelds und damit die Einhaltung des Sonderungsverbots im Auge behalten müsse. Er sprach sich dafür aus, über die Frage der Festsetzung von Höchstbeträgen oder auch eine einkommensabhängige Staffelung im Kulturpolitischen Ausschuss noch einmal zu reden. Eine Klärung müsse auch in der Frage der Gastschulbeiträge bei inklusiver Beschulung herbeigeführt werden.

Angesichts der Tatsache, dass das Sonderungsverbot bisher lediglich nach der Genehmigung geprüft werde, befürworte er, dass in Hessen ein geregeltes Verfahren entwickelt werde, um zu überprüfen, ob die Bedingungen des Sonderungsverbots dauerhaft von den Schulen eingehalten werden. Er kritisierte, dass die Antworten in der Anfrage hinsichtlich der Bezahlung von Lehrkräften nicht aussagekräftig seien.


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