Arbeitslos und Urlaub? Nur nach Absprache!

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Die Sommerferien und damit die Urlaubszeit stehen vor der Tür. Wer arbeitslos gemeldet ist, muss vor jedem Urlaub bei der Arbeitsagentur eine Genehmigung einholen.



Darauf weist die Agentur für Arbeit Hanau hin. Einen „Urlaubsanspruch“ im eigentlichen Sinne haben Arbeitslose nicht. Das Recht der Arbeitslosenversicherung kennt den Begriff „Urlaub“ nicht. Trotzdem können arbeitslos gemeldete Personen verreisen. Arbeitslosengeld wird für höchstens drei Wochen Urlaub im Kalenderjahr gezahlt.

Wichtig ist, dass die Abwesenheit vor der Reise beantragt und genehmigt werden muss. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld bleibt für die Dauer der Reise nur bestehen, wenn die Agentur für Arbeit vorher zugestimmt hat. Der Antrag auf „Urlaub“ (Ortsabwesenheit) kann nicht langfristig gestellt werden – denn die Arbeitsvermittler/innen müssen vorher prüfen, ob während der geplanten Abwesenheit Vermittlungsmöglichkeiten bestehen und die Arbeitslosigkeit dadurch beendet werden kann. Die Zustimmung kann daher erst innerhalb einer Woche vor der geplanten Reise eingeholt werden. Man erhält kurzfristig eine Rückmeldung, ob die Agentur für Arbeit einer Reise zustimmt.

Grundsätzlich wird einer Ortsabwesenheit nur zugestimmt, wenn durch die Zeit der Abwesenheit die berufliche Eingliederung nicht beeinträchtigt wird. Stehen beispielsweise Vorstellungsgespräche die Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme an oder sind zumutbare Stellenangebote vorhanden, muss die Zustimmung verwehrt werden. Auch in der ersten Zeit der Arbeitslosigkeit wird einer Ortsabwesenheit nur in Ausnahmefällen zugestimmt, da die Jobchancen gerade dann am größten sind.

Die Agentur für Arbeit kann einer Abwesenheit für die Dauer von längstens sechs zusammenhängenden Wochen innerhalb eines Kalenderjahres zustimmen. Arbeitslosengeld kann aber nur bis zum Ablauf der dritten Woche gezahlt werden. Wird eine mehr als sechswöchige Reise geplant, besteht für die gesamte Zeit der Reise kein Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Pressesprecherin Regina Umbach-Rosenow empfiehlt, bei weiteren Fragen oder Unsicherheiten den Arbeitsvermittler oder die Arbeitsvermittlerin unter der kostenlosen Hotline 0800 4 5555 00 zu kontaktieren.


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