Behandlungsfehler ‒ was nun?

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Eine falsche Diagnose in der ärztlichen Praxis, ein medizinisch unnötiger Eingriff in einer Klinik oder bei einer OP im Körper zurückgebliebene Fremdkörper wie Klemmen und Tupfer.



Behandlungsfehler passieren immer wieder, obwohl die Qualität medizinischer Behandlungen in Deutschland hoch ist. Was ist zu tun, wenn man selbst betroffen ist? „Zunächst sollte man sich klar machen, dass nicht jeder Misserfolg einer Behandlung auch ein Behandlungsfehler ist“, sagt Marco Kohlenberger von der KKH Kaufmännische Krankenkasse in Hanau. „Der liegt vielmehr dann vor, wenn fehlerhaftes Verhalten eines Arztes oder einer Klinik zu gesundheitlichen Schäden eines Patienten geführt haben.“ Zudem ist jeder Arzt verpflichtet, Patienten vor der Behandlung umfassend über Diagnose, geplante Therapie sowie Risiken aufzuklären und vor Eingriffen deren Einwilligung einzuholen. Geschieht das nicht, liegt ein Behandlungsfehler vor.

Bei Verdacht auf einen Behandlungsfehler sollte der Betroffene zunächst das Gespräch mit seinem Arzt suchen. Hierfür kann ein Gedächtnisprotokoll, das der Patient zeitnah niederschreibt, wichtige Details über Behandlungsverlauf, mitbehandelnde Ärzte u.a. liefern. Auch haben Patienten das Recht, Dokumentationen einzusehen und Fotokopien aus der Krankenakte zu erhalten. Grundsätzlich muss der Patient beweisen, dass ein körperlicher Schaden auf pflichtwidriges Verhalten des Arztes oder der Klinik zurückzuführen ist. Nur bei grob fehlerhaftem Verhalten muss der Arzt selbst nachweisen, dass er unschuldig ist.

Führt das Gespräch mit dem Arzt bzw. der Klinik nicht zum erhofften Erfolg, kann der Versicherte seine Krankenkasse um Hilfe bitten. Sie kann ein kostenloses Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) anfordern. „Hierzu prüft der MDK, ob ein Behandlungsfehler vorliegt und ob ein Haftungsgrund gegeben ist“, erklärt Marco Kohlenberger. „Zwar ist solch ein Gutachten für Ärzte und Kliniken nicht bindend, aber es kann im Falle eines gerichtlichen Verfahrens ein wichtiger Argumentations-Baustein sein.“ Weitere Anlaufstellen für Betroffene sind Patientenberatungsstellen sowie Schlichtungsstellen und Gutachterkommissionen der regional zuständigen Ärztekammern, die in der Regel ebenfalls kostenfrei tätig sind. Für das Jahr 2013 meldete die Bundesärztekammer rund 12.200 Patienten, die sich wegen des Verdachts auf Behandlungsfehler an die Gutachterstellen der Ärzte gewandt haben.

Grundsätzlich ist eine gütliche Einigung mit den Haftpflichtversicherungen der Ärzte oder Kliniken oder durch die ärztlichen Schlichtungsstellen anzustreben. Außergerichtliche Verfahren sind nicht nur kürzer, sondern ganz oder überwiegend kostenlos. Der Gang vor ein Gericht wegen Klage auf Schadenersatz und/oder Schmerzensgeld sollte der letzte Schritt sein, denn er ist kostenpflichtig, oft langwierig und kostet Nerven. Tipps, welche Rechte Sie im Fall eines Behandlungsfehlers haben und wie Sie Ihr Recht durchsetzen können, finden Sie unter www.kkh.de/behandlungsfehler. Sollten Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich an die KKH-Servicestelle in Hanau.


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