VKU: Benachteiligung von Eigenbetrieben beseitigen

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Der Hessische Landtag hat heute in dritter Lesung das Gesetz für ein Hessisches Vergabe- und Tariftreuegesetz beschlossen.



„Wir begrüßen, dass das Gesetz nach der Landtagsanhörung nochmals nachgebessert worden ist. Somit werden die Belastungen für kommunale Unternehmen verringert“, sagt Ralf Schodlok, Vorsitzender der VKU-Landesgruppe Hessen.

Das Gesetz betrifft grundsätzlich nur die kommunalen Unternehmen in den Rechtsformen des Eigenbetriebs und des Zweckverbandes; für Auftraggeber im öffentlichen Personennahverkehr ist das Gesetz stets anwendbar. Für kommunale Unternehmen im Bereich der Trinkwasser- oder Energieversorgung oder des Verkehrs können die Vergabeverfahren unabhängig von der Höhe der Auftragswerte nun frei gewählt werden. Weiterhin können öffentliche Auftraggeber in besonderen Fällen die Zahlungsfrist auf bis zu 60 Tage ausdehnen. Der VKU fordert überdies, Eigenbetriebe, die im Bereich der Energieversorgung tätig sind und mit ihren Dienstleistungen im Wettbewerb mit privaten Anbietern stehen, von der Anwendung des Vergabe- und Tariftreuegesetzes auszunehmen. Schodlok: „Diese einseitige Pflicht führt zu einer strukturellen Benachteiligung der Eigenbetriebe, die in einem liberalisierten Energiemarkt nicht hingenommen werden kann.“

Die VKU-Landegruppe Hessen

Der VKU ist der Spitzenverband der kommunalen Wirtschaft in Deutschland. Die Mitgliedsunternehmen des VKU sind moderne Dienstleister der Daseinsvorsorge und Stabilitätsanker des Wirtschaftsstandortes Hessen. Als regionale Infrastrukturanbieter leisten die 134 Mitglieder der VKU-Landesgruppe einen wesentlichen Beitrag zur kontinuierlichen Modernisierung grundlegender Infrastrukturen unserer Gesellschaft. Mit 11,8 Milliarden Euro Umsatz jährlich sind sie die Kraftpakete der hessischen Regionen und Jobmotor zugleich, denn sie beschäftigen rund 20.000 Menschen. Mit einer jährlichen Investitionssumme von etwa 740 Millionen Euro treiben sie unter anderem die Energiewende vor Ort voran.


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