Schwarzarbeit: Mehr Bußgeldbescheide und höhere Bußgeldsumme

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Im Bezirk der Handwerkskammer Wiesbaden (Ober-, West- und Mittelhessen) sind im Jahr 2014 insgesamt 292 rechtskräftige Bußgeldbescheide wegen Schwarzarbeit, unberechtigter Handwerksausübung und Auskunftsverweigerung von den Landkreisen bzw. der Landeshauptstadt Wiesbaden verhängt worden.



Im Vergleich zum Vorjahr sind dies 27 Bescheide mehr. Auch die Bußgeldsumme war um ca. 100.000 Euro höher als im Vorjahr und betrug insgesamt 323.499 Euro, was einem durchschnittlich verhängten Bußgeld von 1.108 Euro (Vorjahr 843 Euro) entspricht. Zwischen den einzelnen Gebietskörperschaften, die für die Bekämpfung von Schwarzarbeit und unberechtigter Handwerksausübung zuständig sind, gab es allerdings enorme Unterschiede.

Volkswirtschaftlich und finanzwirtschaftlich gefährlich

„Schwarzarbeit in all ihren Erscheinungsformen stellt nach wie vor eine volkwirtschaftliche und finanzwirtschaftliche Gefährdung dar. Die Bekämpfung der Schwarzarbeit ist leider immer noch von besonderer Aktualität“, sagte der Wiesbadener Kammerhauptgeschäftsführer Harald Brandes. Er danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verfolgungsbehörden für ihre oft schwierige, aber wichtige Arbeit.

Appell an Politik

Brandes nannte die deutlich erhöhte Bußgeldsumme, die im 10-Jahres-Vergleich einen Höchstwert erreicht hat, erfreulich. Sorge bereiteten ihm allerdings die eklatanten regionalen Unterschiede bei der Verfolgung und Ahndung. So sei es völlig unverständlich, dass die rechtskräftig verhängte Bußgeldsumme zwischen rund 3.600 Euro in der Landeshauptstadt Wiesbaden und mehr als 170.000 Euro im Main-Kinzig-Kreis schwanke. Brandes zollte dem Main-Kinzig-Kreis, aber auch dem Landkreis Gießen, die schon seit Jahren traditionell an der Spitze bei den verhängten Bußgeldern stehen, Lob und Anerkennung für deren Arbeit. Umgekehrt forderte der Kammerhauptgeschäftsführer die politisch Verantwortlichen in den anderen Landkreisen und der Landeshauptstadt Wiesbaden zu einer deutlichen Verstärkung ihrer Aktivitäten auf. „Die relativ hohen Bußgelder in den Landkreisen Main-Kinzig und Gießen haben natürlich auch mit einer recht guten Sach- und Personalausstattung zu tun. Hier haben andere Landkreise deutliche Defizite, die dringend korrigiert werden müssen, damit die wichtige Aufgabe der Schwarzarbeitsbekämpfung auch tatsächlich erfüllt werden kann. Schwarzarbeit muss man bekämpfen und nicht bloß verwalten“, so Brandes.

Erhalt des Steuerbonus gefordert

Brandes erinnerte daran, dass der 2009 eingeführte Steuerbonus für Handwerkerleistungen einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und unberechtigter Handwerksausübung geleistet habe. Danach können 20 Prozent von maximal 6.000 Euro Arbeitskosten der Handwerkerleistungen, also bis zu 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt von der Steuerschuld abgezogen werden. Der bewährte und erfolgreiche Steuerbonus darf nach Ansicht von Brandes nicht zur Gegenfinanzierung der geplanten steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung herangezogen werden. „Das Handwerk und seine Beschäftigten benötigen beide steuerliche Instrumente, die nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen“, so Brandes.

Gesamtübersicht 2014

Bekämpfung von Schwarzarbeit und unberechtigter Handwerksausübung

Landkreise Insgesamt
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Rechtskräftige

Bescheide

Summe Bußgeld pro Bescheid
Gießen 70 33 79.557 2.410
Lahn-Dill 93 36 12.100 336
Limburg-Weilburg 92 26 9.250 355
Main-Kinzig 159 90 170.692 1.896
Vogelsbergkreis 9 9 8.510 945
Wetterau 99 44 31.615 718
Rheingau-Taunus 53 34 8.150 239
Wiesbaden 36 20 3.625 181
2014 Gesamt 611 292 323.499 1107,87
2013 Gesamt 507 265 223.371 842,91

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