Begrenzte Öffnungszeiten am Gründonnerstag

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Der Handelsverband Hessen e.V. weist in einer Pressemitteilung darauf hin, dass am Donnerstag vor Karfreitag (Gründonnerstag) die Geschäfte lediglich bis 20 Uhr geöffnet haben dürfen.



Gemäß § 3 Hessisches Ladenöffnungsgesetz müssen Verkaufsstellen am Gründonnerstag um 20 Uhr geschlossen sein. Die übliche Öffnungszeit an Werktagen bis 24 Uhr entfällt. An dem Samstag vor Ostersonntag gelten wiederum die üblichen Öffnungszeiten.

Die Begrenzung der Ladenöffnungszeiten am Gründonnerstag geht auf eine Gesetzesänderung von 2010 zurück. Im Zusammenhang mit der Liberalisierung der Öffnungszeiten für Videotheken und Bibliotheken (Sonntags ab 13 Uhr) hatte der Hessische Landtag das „Mitternachts-shopping“ am Gründonnerstag verboten.

Viele Händler, so der Handelsverband, hätten seither das Problem, dem Kunden vermitteln zu müssen, dass am Donnerstag bereits um 20 Uhr Schluss ist.


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