Ärzte verordnen Arzneimittel im Wert von 2,9 Milliarden Euro

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Die niedergelassenen Ärzte in Hessen haben ihren gesetzlich versicherten Patienten im vergangenen Jahr Arzneimittel im Wert von 2,9 Milliarden Euro verschrieben.



Das entspricht einem Anstieg von 6,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Bundesweit liegt die Steigerung bei 5,9 Prozent. Durchschnittlich bekam jeder Versicherte in Hessen Medikamente für 570 Euro verschrieben. 2013 waren es noch 533 Euro. Das teilt die Techniker Krankenkasse (TK) in Hessen mit und bezieht sich dabei auf Statistiken des GKV-Spitzenverbandes.

Die bedeutendste Ursache für den Anstieg ist die Verordnung von neuen Arzneimitteln, die von der Pharmaindustrie mit vergleichsweise hohen Preisen auf den Markt gebracht werden. Aber nicht jedes dieser Arzneimittel bedeutet auch immer einen therapeutischen Fortschritt. Zwar richtet sich der Preis, den ein Pharmaunternehmen seit 2011 für neue Medikamente nach der Nutzenbewertung verlangen darf, auch nach dem Zusatznutzen, dies gilt allerdings erst ab dem zweiten Jahr, ab dem das Medikament auf dem Markt ist. In den ersten zwölf Monaten können die Unternehmen den Preis des neuen Medikaments noch unabhängig vom später tatsächlich festgestellten Zusatznutzen festlegen.

"Die freie Preisgestaltung im ersten Jahr ist nicht wirtschaftlich und ergibt zudem keinen Sinn. Denn entweder hat ein neues Medikament einen Zusatznutzen oder nicht. Wenn ab dem zweiten Jahr ein neuer Preis verhandelt wird, sollte dieser rückwirkend ab der Markteinführung gelten", sagt Dr. Barbara Voß, Leiterin der TK-Landesvertretung in Hessen. "Etwa 20 Wirkstoffe kommen jedes Jahr neu auf den Arzneimittelmarkt. Patienten können von diesen hochpreisigen Medikamenten zu Recht erwarten, dass sie Krankheiten besser bekämpfen oder zumindest weniger Nebenwirkungen verursachen als die bereits zur Verfügung stehenden Arzneimittel", so Dr. Voß.

Um dem Anstieg der Umsätze im Arzneimittelbereich gegenzusteuern, sind aus Sicht der TK in Hessen weitere Maßnahmen – wie beispielsweise Rabattverträge für Generika – notwendig. Zum 1. April 2015 hat die TK mit mehreren Arzneimittelherstellern neue Generika-Rabattverträge geschlossen und für bewährte Medikamente Preisnachlässe ausgehandelt. "Unsere Rabattverträge stellen sicher, dass die therapeutische Qualität und Sicherheit der Medikamente unverändert hoch bleibt. Die Einsparungen, die wir durch diese Verträge erzielen, kommen an anderer Stelle unseren Versicherten zugute", so Dr. Voß. Darüber hinaus bietet die TK niedergelassenen Ärzten mit dem TK-Arzneimittelreport Unterstützung für eine effiziente Verordnungspraxis an: Ärzte können den Report abonnieren, der regelmäßige Übersichten über die eigenen Verordnungen, neueste Arzneimittelinformationen sowie weitere Informationen insbesondere zum Zusatznutzen neuer Arzneimittel enthält.

Hintergrund: Generika sind bewährte Arzneimittel, die nicht mehr durch ein Patent geschützt sind und daher von verschiedenen Herstellern deutlich preisgünstiger, aber in ihrer Wirkung, Qualität und Sicherheit unverändert auf den Markt gebracht werden können.


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