Weniger Bürokratie erwünscht

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Hochkarätiger Besuch aus Wiesbaden in der Kreishandwerkerschaft (KH) Hanau: Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Hessischen Landtag, Dr. Walter Arnold, war zu Gast und hatte einen Vortrag im Gepäck, der das heimische Handwerk besonders interessierte.



Arnold sprach nämlich über das Hessische Vergabegesetz, das am 1. März in Kraft trat und die eine oder andere Änderung mit sich brachte. Die KH hatte den Vortrag in Kooperation mit der Mittelstandsvereinigung (MIT) der hessischen CDU realisiert. In Arnolds Referat ging es um die Inhalte des neuen Gesetzes sowie um die Auswirkungen auf regionale, mittelständische Unternehmen. In der anschließenden, durchaus lebhaften Diskussion mit den mehr als 20 Teilnehmern drehten sich die Fragen der Zuhörer vor allem darum, unter welchen Bedingungen ein heimischer Unternehmer den Zuschlag für eine Ausschreibung der öffentlichen Hand erhalte und ob nun Qualität, Leistungsstärke und Zuverlässigkeit eines Unternehmens  bei der Vergabepraxis überhaupt entscheidend seien.

MIT-Vorsitzender Raif Toma betonte, „dass das Gespräch mit dem Handwerk und der Verwaltung entscheidend ist und in der Zukunft von zentraler Bedeutung bleibt. Weniger Bürokratie in der Umsetzung der Vergaberichtlinien ist zentral für einheimische Unternehmer.  Regionalität, Leistungsstärke und die Zuverlässigkeit eines Unternehmens sollen in der  Vergabepraxis entscheidend sein. Das Gesetz sieht vor, dass die Beteiligung von mittelständischen Unternehmen in den Verdingungsunterlagen abzufragen ist und bei der Wertung besonders zu gewichten ist. Das sind wichtige Aspekt in der Wirtschaftsförderung in den Kommunen.“

Kreishandwerksmeister Martin Gutmann und der Geschäftsführer der KH Hanau, Axel Hilfenhaus, äußerten sich nach der Veranstaltung zufrieden: „Der Vortrag war informativ und auf den Punkt. Wenn ein Fachmann neue Gesetzgebungen erklärt, ist es für viele selbstständige Handwerker oft einfacher, sich in diesem Dschungel zurechtzufinden. Das neue Vergabe- und Tariftreuegesetz ist als regionales Förderinstrument zu verstehen und gibt den rechtlichen Rahmen, das regionale Handwerk bei der Vergabe von Aufträgen zu berücksichtigen.“

Foto: Dr. Walter Arnold (links, stehend) und ein Teil der Teilnehmer.


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