Tauber, Raabe und Leikert sind persönlich verantwortlich

Leserbriefe
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Der AfD-Kreistagsabgeordnete Klaus Dippel aus Hanau macht sich in einem Leserbrief Sorgen um das Grundgesetz.



"Geht Deutschland den Weg in Richtung totalitärer Staat? Stück für Stück wird das Grundgesetz weiter ausgehöhlt. Zwei aktuelle Beispiele zeigen exemplarisch das Vorgehen von Merkel und Maas. Was ist passiert? Am 22.Dez 2016 wurde vom Bundestag der §80 Strafgesetzbuch abgeschafft, und durch eine UN-Regelung ersetzt. Hört sich nicht dramatisch an, und die Meldung ging in der Vorweihnachtszeit wie geplant unter. Der § 80 StGb regelte die in GG Art 26 Abs 1 angedrohte Strafe für die "Vorbereitung eines Angriffskrieges". In einfacher Sprache war jede Tätigkeit zur Vorbereitungen eines Angriffskriegs von Strafe bedroht („nicht unter 10 Jahren“). Nach dem alten § 80 wären US Soldaten die in Rammstein Drohnen lenken (z.B. im Jemen), und ihre Helfershelfer zu bestrafen gewesen. Genauso jeder Soldat der Bundeswehr der am Bombardieren von Syrischen Regierungseinrichtungen, oder dem "Kosovokrieg" beteiligt war, bzw. aktuell Vorbereitungen für die nächsten Ziele trifft.

Die Neuregelung (Völkerstrafgesetzbuch §13) enthält jetzt eine "elegante“ Formulierung in Absatz (4): „Beteiligter einer Tat nach den Absätzen 1 und 2 kann nur sein, wer tatsächlich in der Lage ist, das politische oder militärische Handeln eines Staates zu kontrollieren oder zu lenken.“ Die Bedeutung ist klar: Alle Soldaten und Befehlsempfänger werden straffrei gestellt. Damit ist das Anliegen des Grundgesetzes ins Gegenteil gewendet. Alle Vorbereitungen eines Angriffskrieges sind straffrei, außer für die Kanzlerin. Selbst diese wird im Falle eines Prozesses noch versuchen sich hinter „Oberbefehlshaber“ Trump zu verstecken. Die Gesetzesänderung ermächtigt die Staatslenker, Angriffskriege werden möglich gemacht.

Der zweite aktuelle Fall wurde in der Öffentlichkeit etwas breiter diskutiert, betrifft er doch die vierte Gewalt direkt. Neben Journalistenverbänden und Netzaktivisten protestierten auch der Richterbund und Anwaltsvereinigungen gegen das Netzdurchleitungsgesetz (NDG) von Heiko Maas (Minister für Staatssicherheit). Im Tohuwabohu um die „Ehe für Alle“ getarnt, ging auch dieser Bundestagsbeschluss unter. Wie sehr die Formulierungen des Justizministers für totalitäre Zwecke zu verwenden sind, zeigt folgende Fußnote der Geschichte. „Reporter ohne Grenzen“ berichteten im Juli auf ihrer Homepage von einem Gesetzesprojekt in der Russischen Duma. Hier wird unter ausdrücklichem Bezug auf den Deutschen Gesetzgeber, ein in großen Passagen von Herrn Maas abgeschriebener Entwurf eingebracht. Die Tagesschau berichtete mit einem Filmbeitrag über die Proteste der Russischen Dissidenten in Russland gegen das geplante Gesetz gegen die Meinungsfreiheit….und verschwieg den Autor des Originals.

So werden in Russland demnächst wie in Deutschland, juristische Laien bei Facebook über Recht und Ordnung entscheiden. Noch dazu befangen weil ihr Arbeitgeber mit Strafe bedroht ist... Das Grundgesetz hatte auch hier eine einfache und klare Sprache an die Bevölkerung gerichtet. Heißt es doch in Art 5. „eine Zensur findet nicht statt“. Genauso einfach und klar wie Art 16a besagt: Wer über eine EU-Grenze einreist, kann sich nicht auf politisches Asyl berufen. So ließe sich die Liste der Verstöße gegen den Geist und Buchstaben des Grundgesetzes noch deutlich verlängern. Viele bürgerliche Freiheiten werden eingeschränkt im „Kampf gegen den internationalen Terror“ oder unter anderen Vorwänden. Wenn man mit offenen Augen die aktuelle Lage vergleicht mit den Bürgerrechten vor der Ära Merkel, wird deutlich, wie sehr die Bürger eingegrenzt und eingeschränkt werden in ihrem Leben, nur weil die Kanzlerin die äußeren Grenzen nicht schützt. Genauso persönliche Schuld wie die Kanzlerin trägt auch das Parlament. Zumindest theoretisch üben die von uns gewählten Abgeordneten des Bundestages die Macht im Staate aus, stellvertretend für die Bevölkerung. Im Umkehrschluss sind unsere Main-Kinzig-Doktoren Tauber, Raabe und Leikert persönlich verantwortlich für alles weiter oben Beschriebene."

Klaus Dippel
AfD-Kreistagsabgeordneter
Hanau

Hinweis der Redaktion: Die Redaktion behält sich vor, Leserbriefe zu kürzen oder nicht zu publizieren. Online eingesandte Leserbriefe werden nicht direkt veröffentlicht, sondern zuerst von der Redaktion geprüft. Leserbriefe sind immer mit dem Namen und der Anschrift des Autors zu versehen und spiegeln die Meinung des oder der Autoren wider. Die E-Mail-Adresse zur Einsendung von Leserbriefen lautet Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.


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