"Nachdem wir als Rentnerehepaar einen beachtlichen Teil unserer Altersrücklagen geopfert haben, um als Ersatz für unsere alte Gasheizung eine Wärmepumpe installieren zu lassen, kam völlig unerwartet die Ankündigung von Zusatzkosten in vierstelliger Höhe auf uns zu. Die Main-Kinzig-Netz GmbH möchte im Zuge unseres Wärmepumpenumstieges 2.142 Euro brutto für die endgültige Trennung vom Gasnetz von uns haben.

Der § 9 der Niederdruckanschlussverordnung regelt die Kostenerstattung für die Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses. Diese Verordnung wird durch die Main-Kinzig-Netz GmbH in den ergänzenden Anschlussbedingungen großzügig zum Nachteil der Kunden eingewebt. Reduziert sich die in der Verordnung angesprochene Netzänderung aus Sicht des Kunden auf den Ausbau seines Gaszählers und den verplombten Blindstopfen in der Kellerwand, so erweitert die Main-Kinzig-Gas GmbH das Thema, indem ein inaktiver Netzanschluss auf Kosten des Kunden nach 2 Jahren endgültig vom Netz getrennt wird. Dagegen ist der Endkunde machtlos. Er muss Vertragsdiktate des Netzbetreibers hinnehmen, weil dieser Inhaber eines regionalen Netz-Monopols ist.

Andererseits brüstet sich die Main-Kinzig-Netz GmbH in großem Umfang in die Wasserstofftechnologie investieren zu wollen, obwohl Wasserstoff als Brennstoff für Privathaushalte auf unabsehbare Zeit nicht zur Verfügung stehen wird. Und wenn es dann so weit sein sollte, was Fachleute bezweifeln und als Wunschdenken der Gas-Lobby betrachten, hat der Kunde leider keinen Gasnetzanschluss mehr, da zwischenzeitlich zwangsläufig andere Lösungen, wie Wärmepumpen oder Fernwärme zum Tragen kommen müssen. Allerdings hat der Netzbetreiber durch Gas-Netztrennungen im Zuge der Energiewende den Privathaushalten im Main-Kinzig-Kreis bis dahin viele Millionen Euro aus der Tasche gezogen.

Wie die Preisfindung, die vorgeblich nach dem Durchschnitt vergleichbarer Fälle berechnet worden ist, stattfindet, bleibt in den entsprechenden Anschreiben der Main-Kinzig-Netz GmbH völlig intransparent. Klar ist, dass es betriebswirtschaftlich verschiedene Kalkulationsansätze geben kann, die aber offenbar jeweils zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Wie anders lässt es sich sonst erklären, dass für Netztrennungen, z.B. im Zuge von Gebäudeabrissen bei anderen Netzbetreibern im Schnitt deutlich weniger als die Hälfte der Summe aufgerufen wird als im Main-Kinzig-Kreis. Viele Netzbetreiber vollziehen die Netztrennung auch für Wärmepumpen-Umsteiger kostenlos.

Landrat Stolz, der einen Aufsichtsratsposten bei der Main-Kinzig-Gas GmbH innehält, antwortete bedauerlicherweise nicht persönlich auf meine Beschwerde hinsichtlich der exorbitanten Zusatzkosten der Energiewende, speziell für die Bürgerinnen und Bürger des Main-Kinzig-Kreises. Stattdessen lässt er in einem ergebnislosen Schreiben lieber den Gasanbieter selbst sprechen, unter dem sich der Landrat derzeit politisch weg duckt. Wenn man als Landrat gleichzeitig im Aufsichtsrat des Gasanbieters sitzt und andererseits eine führende Rolle in der Kommunalverwaltung innehat, könnte man auf den Gedanken kommen, dass bei der Kombination dieser unterschiedlichen Rollen durchaus wiederstrebende Interessen miteinander ringen.

Da es zum Thema Gas-Netz-Trennung, vor allem im Zusammenhang mit der Energiewende, offensichtlich in Deutschland keine einheitlichen und verlässlichen Regelungen gibt, sind für die Bevölkerung nun dringend nachvollziehbare Regelungen durch Gesetzgeber und die Aufsichtsbehörden gefragt. Verantwortungsvolle Politik, auch auf kommunaler Ebene, hat die Aufgabe diese brennenden offenen Fragen der Bürgerinnen und Bürger auf die Lösungsebenen zu transportieren.

Nicht zu vergessen ist der Umstand, dass sich die Gas- und Gasnetzanbieter, bedingt durch die alternativlose Energiewende, inzwischen in einem schwierigen Geschäftsumfeld befinden. Die Bevölkerung kann dafür aber nichts und sollte das Dilemma der Gasunternehmen am Ende nicht ausbaden müssen."

Peter Seikel
Erlensee

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Foto: Peter Seikel

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