"Ein AfD-Mitglied in Großauheim hat es übernommen, für den AfD Kreisverband Main-Kinzig 71 Plakate der AfD Hessen für den Landtagswahlkampf zu positionieren. Dem einen oder anderen Bürger von Großkrotzenburg dürfte aufgefallen sein, dass das eine oder andere Plakat in seiner Nähe wieder verschwunden ist. Die Gesamtsituation wird ihm aber normalerweise unbekannt sein. Nach wenigen Tagen hingen 39 der 71 Plakate nicht mehr an den dafür von der Gemeinde freigegebenen Straßenlaternen. Vier weitere waren mit weißer Farbe übersprüht.

Fünf der 39 Plakate bilden einen Sonderfall. Sie wurden vom Eigentümer einer dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straße in Großkrotzenburg, der einfach aus sich heraus zur Tat geschritten ist, abgehängt. Der sofort erfolgte Strafantrag bei der Polizeistation in Großauheim identifizierte den Eigentümer, der daraufhin die fünf abgehängten Plakate unbeschädigt zurückgegeben hat. Der Besitzer der Plakate in Großauheim sieht darin dennoch den Tatbestand einer Straftat, weil kein Privatmann eigenmächtig, ohne die Gemeinde oder die Polizei zu informieren, fremdes Eigentum von fremdem Eigentum entfernen darf. Auch die Straßenlaternen entlang der Gemeindestraße mit öffentlichem Straßenverkehr sollten der Gemeinde gehören und nicht dem Eigentümer des Grundstücks.

Dieser Fall zeigt einen Mangel an politischer Bildung über ganz einfache und alltägliche Fragen des zivilen und öffentlichen Rechts. Der Eigentümer hat in Unkenntnis gehandelt und bei der Rückgabe der AfD Plakate versichert, dass er auch Plakate jeder anderen Partei so behandelt hätte.

Wahlplakate abhängen, stehlen oder verunstalten ist eine Straftat. Das sollte jeder wissen und es ist eine Art des Ablehnens der Demokratie. So hat die Polizeistation Großauheim im Fall der vier weiß besprühten Plakate auf der Lindenstraße dem Besitzer der Plakate mitgeteilt, dass die Polizei diese vier Fälle schon der zuständigen Sonderstelle beim Polizeipräsidium Südosthessen als Straftat angezeigt hat."

Dr. Gerhard Stehlik
Hanau

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